Nehmen Sie sich bitte die Zeit, den Artikel bis ganz zum Schluss zu lesen, es lohnt sich, auch heute in Zeiten der Informationsflut. Ihre Zeit ist kostbar und deswegen werden nur die wichtigsten Punkte umrissen.
Aktuell klagen viele Menschen über Unwohlsein, Unbehagen, Schlaflosigkeit, Gereiztheit, Mattigkeit und Erschöpfung. Dies kann direkt oder indirekt mit dem Ausbau der 5G Anlagen zusammenhängen, die von amerikanischen Militärs als gerichtete Energiewaffen klassifiziert wurden, die Sie mit Mikrowellen braten können.
Von daher kann diese Technologie als eine Gefahr für Leib und Leben gewertet werden. Den Ausbau von 5G als lebensbedrohlich wahrzunehmen ist also keineswegs eine Spinnerei oder Übertreibung. Man muss aber auch gar nicht soweit ausholen und von Energiewaffen sprechen. Denn die Fakten, die der Öffentlichkeit zu dieser Technologie vorliegen, sind bereits furchteinflösend genug.
Europäische 5G-Key-City Merzig mit Real-Labor und ITS-Testfeld Merzig - ohne Vorsorgekonzept für die Bevölkerung
Grundlagen der Bewertung
Unsere Informationen beruhen auf der Zusammenstellung der „Bürgerinitiative Merzig Unsere Stadt – Unsere Zukunft“ zum Thema Gefahren durch Mobilfunkstrahlung und der entsprechenden Gefahrenabwehr.
Die Bevölkerung muss verstehen, in welcher lebensbedrohlichen Gefahr wir durch den Mobilfunk und insbes. 5G ausgesetzt werden.
Schon einmal vorab: ES IST HÖCHSTE EISENBAHN ZU HANDELN! In diesem Blog-Post werden wir die wichtigsten Informationen umreißen, aber lesen Sie gerne die gesamte PDF der BI Merzig, wenn Sie die Zeit haben. Quellenangaben sind darin enthalten!
Und hier ein Schreiben, das an den uneinsichtigen, korrupten Bürgermeister aus Merzig gesendet wurde.
Die wissenschaftlichen Fakten über die Gefahren von Mobilfunk
Immissionen bedeutet das Hineinschicken von Gefahrenstoffen/wellen in unsere Körper oder das Ausgesetztsein von Stoffen oder Wellen – Wellen, die unsere Gesundheit ruinieren und sogar zum Tod führen können. Man denke bspw. an die Röntgenstrahlung, von der man anfangs dachte, dass sie ungefährlich sei, und man Röntgen-Partys veranstaltete.
Der hier diskutierte „Gefahrenstoff“ durch Immission ist der Mobilfunk, genauer gesagt hochfrequente elektromagnetische Felder, welche Gift für uns sind. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) fordert „weiterhin neben den bestehenden Vorschriften zur Gefahrenabwehr eine vorsorgliche Verringerung der individuellen Belastung und eine umfassende Information der Bevölkerung.“
Damit gibt das Amt für Strahlenschutz die Einordnung als Gefahr vor! Die vom BfS aufgeführten Gesundheitsgefährdungen sind:
1. Störung des Immunsystems
2. Störung des Hormonhaushalts
3. Herz-Kreislauferkrankungen
4. Auslösen von Krebs
5. Verschlimmerung von Krebs
6. Körperliche Schädigung von Kindern und Jugendlichen
Gefährdung auch bei nicht so starken Feldern
Krebserregend bereits bei niedrigsten Werten
Eine Studie zum Mobilfunk ist dazu auch sehr erschreckend: Mäuse, die bereits Krebs hatten, wurden mit hochfrequenter Mobilfunkstrahlung bestrahlt. Das Ergebnis zeigte tumorfördernde Effekte bereits beim niedrigsten sog. SAR-Wert (Spezifische Absorptionsrate Wert).
Der Grenzwert, der seitens der Regierung als „sicher“ genannt wird, wurde doppelt so hoch angesetzt. D.h. die Schädigung erfolgte bereits bei der Hälfte des SAR-Grenzwertes, unter dem es „sicher“ sein sollte. Das Bundesamt für Strahlenschutz selbst kommentiert das Ergebnis wie folgt, Zitat:
"Zur Ableitung von Grenzwerten können die Ergebnisse nicht herangezogen werden, sie stützen aber die Empfehlungen des Bundesamtes für Strahlenschutz zur Minimierung der Exposition gegenüber hochfrequenten elektromagnetischen Feldern. Der zu Grunde liegende Wirkmechanismus und die Bedeutung für die Menschen sind unklar."
Laut aktuellen Zahlen des RKI liegt das Krebsrisiko in Deutschland mittlerweile bei 50%. Krebs und Herz-Kreislauferkrankungen sind die beiden häufigsten Todesursachen und beide werden durch den Mobilfunk begünstigt.
· Ca. 500.000 erkranken jedes Jahr neu an Krebs
· Ca. 37 Millionen Bürger erkranken in ihrem Leben an Krebs
· Ca. 250.000 Bürger sterben jedes Jahr an Krebs
Fruchtbarkeitsschädigende Wirkung von Mobilfunk
Zur Recherche der BI Merzig möchten wir ergänzen, dass Funkwellen auch die Fortpflanzung schädigen, wie bereits zu Zeiten der DDR bekannt war und in Studien nachgewiesen wurde.
„Eine Studie der Universität Haifa bestätigt, was Mediziner schon lange vermutet haben: Die elektromagnetische Strahlung von Mobiltelefonen kann die männliche Fruchtbarkeit schädigen. Bei 40 Prozent der Paare, die an Unfruchtbarkeit leiden, ist die Qualität der männlichen Spermien die Ursache.“[1]
Wissenschaftlicher Originalbeitrag[2]: „Reduzierte Fruchtbarkeit und vermehrte Missbildungen unter Mobilfunkstrahlung: Dokumentation aus einem landwirtschaftlichen Nutzbetrieb
Schon wenige Monate nach Sendebeginn kam es auf dem untersuchten Hof bei den neugeborenen Ferkeln zu einer Zunahme von Zwittern und Missbildungen im Kopf, Bauch und Beinbereich. Auch das Geschlechterverhältnis von männlichen zu weiblichen Tieren änderte sich bei den neugeborenen Ferkeln hochsignifikant. Weitere Abklärungen sind dringend erforderlich, da die erhobenen Befunde auch von erheblicher Relevanz für die menschliche Fortpflanzung sind. […]
Löscher berichtet auch über gut dokumentierte Fallberichte von Zuchtsauenbetrieben, in denen es nach Installation von MF-Sendeanlagen zu Fertilitätsproblemen und einer dramatischen Zunahme von Missgeburten kam, ohne dass Infektionskrankheiten eine Rolle spielten. […]
Die gefundenen Missbildungserhöhungen und Fruchtbarkeitsstörungen besitzen nicht nur veterinär, sondern auch humanmedizinische Relevanz.
Ein Anstieg der Missbildungsraten von Zwittern um das mehr als zehnfache lässt auf mögliche Probleme auch am Menschen schließen, da das Schwein dem Menschen so ähnlich ist, dass es in der Pharmaindustrie verstärkt in Laborversuchen eingesetzt wird.
In dem noch bis 1989 gültigen DDR-Standard TGL37816 wird explizit darauf hingewiesen, dass sich Zuchtvieh im Gegensatz zu Weidevieh nicht im bau- und nutzungsbeschränkten Bereich um Sendeanlagen aufhalten darf (MINISTERIUM FÜR POST UND FERNMELDEWESEN 1983).“
Wenig Strahlung, verheerende Wirkung
Auch ein Experiment mit Ratten offenbart Ungeheuerliches: Die durchschnittliche Anzahl der Follikel (Eibläschen) von Ratten nahm nach 15 Minuten elektromagnetischer Bestrahlung innerhalb von 15 Tagen um circa die Hälfte ab. iPads[3], die man Kindern in Schulen ausgibt, haben die WLAN-Antenne unten und werden von den Kindern oft in ihrem Genitalbereich abgestützt.
Man kann sich nicht vorstellen, was eine 5-stündige Bestrahlung, 5 Tage pro Woche jedes Jahr bei unseren Kindern anrichtet, wenn auf „digitalen Unterricht mit Tablets“ umgestellt wird! Was tun wir uns und unseren Kindern an?
Gesundheitsgefährdung nicht mehr zu leugnen
Die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunk ist mehr als „fast gewiss“ (=höchste Stufe) und die Schadenschwere mit „extrem hoch“ (dunkelroter Bereich) zu bewerten.
Beim Ampelmodell für die erste Grobbewertung des Risikos befinden wir uns bei ROT: GEFAHR
„Das festgestellte Risiko ist nicht tolerierbar, es besteht erhebliche Gefahr. Folglich müssen dringend geeignete Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos ergriffen werden“
Die obere Gefahreneinschätzung ist der Stand seit 2020, uns wurde aber die Gefahr seit 2007 erst als sicher/unbedenklich verkauft, dann gab es nur Vermutungen auf Schädigungen, die sich jetzt hinreichend bewahrheitet haben.
Es geht hier um „hinreichend wahrscheinliche Umwelt- und Gesundheitsschäden, gegen die Vorsorge getroffen werden muss“. So ist Gefahr vom BfS definiert.
Funk muss reduziert werden
Da der Grenzwert alleine keine Sicherheit mehr anzeigt, gilt für die Kommunen heute: In Bezug auf Hochfrequente Elektromagnetische Felder sind sie unter Einhaltung der Grenzwerte jetzt nicht mehr im Bereich „Sicherheit“, auch nicht mehr im Bereich „Vorsorge“, sondern im Bereich „Gefahrenabwehr“!
Die Bundesregierung gab bekannt, dass sich die Reduzierung der Immissionen nicht auf die Minimierungspflicht von Masten beschränkt, sondern auch eine Minimierung der Immissionen an Orten wie Krankenhäusern, Schulen, Kinder-gärten, Kinderhorten, Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtung beinhalten muss.
Auch die Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz, Dr. Inge Paulini, hat dies in einem 3Sat-Video untermauert, insbesondere in Bezug auf den Ausbau der 5G-Netze, Zitat:
„Die Personengruppen, die wir besonders im Fokus haben, die besonders
schützenswert sind: Kinder, Säuglinge Kranke und alte Menschen.
Der Ausbau der 5G Netze sollte auf jeden Fall so erfolgen, dass sensible Orte, wo
diese Menschen sich aufhalten – Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, - dass die erst mal ausgenommen werden.“
Haftungshinweise für die entsprechenden Bürgermeister
Alle Bürgermeister und Ratsmitglieder werden zur Verantwortung gezogen und haften, wenn sie leichtfertig und unangemessen mit der Gefahrenbewertung umgehen.
Vergleich mit Haftungsgrundlagen aus dem Arbeitsschutz
Welche Verantwortung jetzt die Bürgermeister und kommunalen Vertreter haben, wird verdeutlicht, wenn man die Bußgeld- und Strafandrohungen aus dem Arbeitsschutz und damit auch dem Strahlenschutz für einen Vergleich heranzieht:
Wer eine Gefährdungsbeurteilung nicht vornimmt, handelt ordnungswidrig und macht sich strafbar. Es kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Wer keine Schwangerschaft spezifische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat und kann diese deshalb nicht nachweisen, riskiert ein Bußgeld von 5.000-30.000 Euro.
Im Falle einer Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit einer Person aufgrund vorsätzlichen Nichtvornahme der Gefährdungsbeurteilung kann der Arbeitgeber mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden.
(Quelle: Haufe Arbeitsschutzrecht)
Wenn ein Bundesamt für Strahlenschutz sagt: „Hier ist eine Gefahr, hier müssen Maßnahmen ergriffen werden“, dann sind Bürgermeister und Gemeinderäte in der Pflicht, sich des Themas gewissenhaft anzunehmen und ihre Entscheidungen sorgfältig vorzubereiten, damit sie nicht in den Bereich der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes kommen.
Das Verhindern von 5G ist keine Negativplanung!
Kommunale Vertreter haben ein Verbot für Verhinderungsplanung:
„Der Technik darf man nicht im Weg stehen.“
Die Mobilfunkprovider sagen mit ihrer Ausbauverpflichtung: Das Netz müsse verbessert werden! Die Verpflichtung durch die Regierung lautet konkret: Bis Ende 2022 sollen sie fast alle Haushalte mit mindestens 100 Mbit/s versorgen. Bis Ende 2024 heißt es eindeutig, dass 95% Prozent der Fläche und 99,7% der Haushalte mit LTE (4G) versorgt werden sollen.
Von 5G, das momentan von Telekom und Vodafone installiert wird, ist da überhaupt nicht die Rede.
Nur LTE soll ausgebaut werden – dort, wo Haushalte sind. Aber das, was aktuell stattfindet: dass sich Telekom und Vodafone mit ihren 5G-Netzen überbieten, ist nicht der ihr Auftrag.
Obwohl der Versorgungsauftrag in Merzig bspw. mehr als erfüllt ist, setzt man die Bevölkerung einem unzumutbaren Risiko aus! Das neue 5G erbringt in Merzig genau die gleiche Leistung wie 4G (nämlich 150 Mbit/s) und ist somit sinnfrei.
5G ist nicht erforderlich. Mit 4G/LTE erfüllt die Kommune den Ausbau und eigentlichen Auftrag, den die BRD für die Kommunen festgelegt hat!
Unser Lösungskonzept können Sie hier nachlesen
Weitere konkrete Vorschläge für die Gemeinde und Ausführungen im Detail finden Sie in der PDF, sowie Forderungen der BI Merzig und Tipps wie man mit WLAN, Bluetooth, Smartphones und schnurlosen Telefonen umgehen sollte.
Die Schweinerei mit dem Glasfaserausbau und den Masten
Glasfasernetze werden nicht ausgebaut, obwohl Mobilfunkbetreiber diesen Auftrag erhalten haben. Glasfasernetze sollen explizit bis zum Endverbraucher gehen. Die Kabel führen aber fast immer nur zu den Verteilkästen, wo dann alles über die alten Leitungen geschickt wird, sodass die Bevölkerung nichts von den Glasfasern hat!
Masten könnten eingespart werden und teilweise wird über bestimmte Antennen mit zu viel Power über mehrere Dörfer hinweg gestrahlt, obwohl weniger für ein Dorf an sich vollkommen ausreichen würde. Hinzu kommt, dass sich die Anbieter im Ort einen Wettbewerbsvorteil ergattern wollen auf Kosten der Gesundheit der Anwohner.
Neueste Regionale Entwicklungen
Auf den Dächern gegenüber des Kirchturms St. Josef in Merzig wurde im Juli eine weitere 5G-Anlage installiert. (Stand: Juni 2021)
Noch drei Schmankerl zum Schluss
Internationale Schlagzeilen:
5G: EU-Technikfolgenabschätzung: Nachgewiesene Risiken erfordern einen Ausbaustopp (Moratorium) STOA legt 175-seitigen Review vor
Die STOA der EU veröffentlichte im Juni 2021 die Studie "Gesundheitliche Auswirkungen von 5G. Aktueller Kenntnisstand über die mit 5G verbundenen karzinogenen und reproduktiven Entwicklungsrisiken, wie sie sich aus epidemiologischen Studien und experimentellen In-vivo-Studien ergeben". Das Science and Technology Options Assessment (STOA) Komitee ist ein Ausschuss des Europaparlamentes, der sich mit Wissenschaft und Technikfolgenabschätzung befasst. [4]
National:
Die größte Studie zur Erforschung der Zusammenhänge von Erbgutschäden und Mobilfunkstrahlen, bekannt als die REFLEX-Studie, wurde in den Jahren 2000 bis 2004 von 12 Forschergruppen aus 7 europäischen Ländern erstellt. Sie hat eindeutig Erbgut verändernde Wirkung der Mobilfunk-strahlung nachgewiesen, - insbesondere durch die von ihr verursachten DNA-Strangbrüche und zwar bereits weit unterhalb der aktuell geltenden Grenzwerte von 2 Watt/kg Körpergewicht. Die Ergebnisse wurden seitens der Mobilfunk-betreiber als wissenschaftlich nicht haltbar und sogar als gefälscht verunglimpft.
Besonders hervorgetan hat sich dabei Prof. Alexander Lerchl (heute Freie Jacobs University Bremen). Als maßgebendes Mitglied der deutschen Strahlenschutz-kommission bis 2011 und als Vorsitzender des Ausschusses für nicht ionisierende Strahlung war er mithin der ranghöchste deutsche Strahlenschutzbeauftragte und Berater der Bundesregierung. Nun hat das hanseatische Oberlandesgericht Bremen in seinem am 11. Dezember 2020 ergangenen Urteil den Fälschungs-behauptungen von Prof. Lerchl deutlich einen Riegel vorgeschoben. Der REFLEX-Studie wurde nicht nur solide Wissenschaftlichkeit bestätigt, sondern auch die bislang stets unterschlagenen bzw. ausgeblendeten gesundheitsschädigenden biologischen Wirkungen der Mobilfunkstrahlungen.
Regional:
Der Bürgermeister in Merzig ist Mitglied des saarländischen Smart-Mobility Lenkungskreises, dessen Ziel der Ausbau der 5G-Netztechnologie ist. Er sieht keinen Handlungsbedarf zur Vorsorge oder für Schutzmaßnahmen und verwies darauf, dass die Bürger sich selbst an die verantwortlichen Institutionen wenden sollten (Forschungsinstitut der Hochschule für Technik und Wirtschaft Saarbrücken und Mobilfunkprovider). Merzig wurde hierbei zu einem Reallabor für 5G Technologie und für ITS-Technologien (Intelligente Transport Systeme = autonomes Fahren durch K.I. ohne Fahrer) erklärt.
Ein Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die die BI in dieser Sache unterstützen, wurde im Stadtrat abgewiesen. Es sei auch erwähnt, dass das Bundesamt für Strahlenschutz die Immunerkrankungen bei der Aufzählung der Gesundheits-risiken an erster Stelle nannte, was in Zeiten der aktuellen „Pandemie“ eigentlich ganz besondere Beachtung finden müsste.
Die Risikobewertung und die Ableitung entsprechender Maßnahmen für Merzig sind eine zwingende Verpflichtung der Kommune zur Gefahrenabwehr und für die Sicherheit der Bürger und dennoch wird es ignoriert! Das System ist verdorben und daran ändern auch Wahlen innerhalb des Systems nichts.
Quellen
[1]https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/Studie-Handy-Strahlung-schaedigt-Spermien,handystrahlung122.html [2]https://www.mobilfunk-oberfranken.de/download/buchner-eger-hopper-2014-umg.pdf [3] Steht das i beim iPad vielleicht für infertility = Unfruchtbarkeit? https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1607551X15000923 Nach der Studie von 2015 sind 1/6 aller Paare in den USA bereits unfruchtbar!
Comments