FREIES SAARLAND
Zeit für Bewegung
Das Freie Saarland beginnt mit Dir
Wie viel willst Du Dir noch im besten Deutschland aller Zeiten gefallen lassen, Dich in deinen Freiheitsrechten beschneiden und durch tyrannische Willkür drangsalieren lassen? Wann ist es endlich genug? In unseren Augen ist es höchste Eisenbahn, dass sich in unserem schönen Ländchen etwas grundlegend ändert, und das nicht erst seit Corona. Jahrelang haben wir über die saarländische Geschichte geforscht, haben die erlassenen Gesetze und politische Entwicklung im Saarland erforscht und dabei Unstimmigkeiten festgestellt.
Aus diesem Grund haben wir die Sammelbewegung Freies Saarland (kurz: SFS oder auch SaarChance genannt) ins Leben gerufen. Die SaarChance bzw. SFS ist eine Sammelbewegung für ein Freies Saarland. Wir wollen eine herzliche Gesellschaft ohne Parteien, in der das Volk ein Mitspracherecht bei weitreichenden, politischen Entscheidungen hat! Wir wollen von einer Herrschaft der Volksvertreter hin zu einer echten Herrschaft des Volkes.
Wir Deutschen müssen zu diesem Zweck endlich anfagen, uns gegenseitig zu lieben und aufhören uns bis aufs Messer zu bekämpfen oder uns gegenseitig zu zerfleischen. Die Spaltung muss ein Ende haben. Das heißt wenn wir zukunftsfähig sein und werden wollen, müssen wir gemeinsam an einem Strang ziehen und an einer gemeinsamen Lösung arbeiten.
Das fängt damit an, dass wir alle uns selbst lieben, andere lieben und ein gemeinsames Ziel – die Freiheit vor Augen haben. Dabei muss auch der Ist-Zustand ungeschönt betrachtet werden. Uns muss klar sein, dass wir den Lebensstandard, den wir bisher hatten, nicht werden halten können und dass viel Arbeit und Schweiß notwendig sein werden, um wieder zu einem vergleichbaren materiellen Zustand wie jetzt zu gelangen, aber mit dem großen Unterschied, dass wir dann in Freiheit leben werden.
Wir zumindest spüren sie ganz stark, die Verbundenheit zu allen Deutschen Völkern: Politisch mögen wir aufgetrennt worden sein in verschiedene Staatsangehörige, aber wir haben alle die gleiche Ethnie. Die deutschen Völker müssen also ethnisch und juristisch bzw. politisch betrachtet und unterschieden werden.
Der Schlüssel zu unserer Befreiung
Jedem Saarländer steht seine saarländische Staatsangehörigkeit zu! Das ist das gültige Recht in unserem kleinen Ländchen, mit dem wir arbeiten können und müssen. Sie hören richtig: Ein Referendum für einen Anschluss an die BRD hat es nie gegeben, sodass wir seit über 65 Jahren ein illegaler Bestandteil der BRD sind.
An unserer ursprünglichen saarländischen Verfassung wurden von der Verfassung verbotene Änderungen rechtswidrig vollzogen und vieles mehr, worüber Sie sich auf unserer Webseite im Detail informieren können.
Unser oberstes Ziel: Ein lebenswertes, erfülltes Leben
Wir möchten einen saarländischen Staat als Werkzeug für die Menschen, zum Wohle der Menschen; d.h. insbesondere kein Herrschaftsinstrument. Ein Staat zum Wohle der Menschen hat die eigene Wirtschaft, die Jobs und vor Ausbeutung zu schützen, unsere Umwelt und unsere Freiheiten. Er muss die Infrastruktur koordinieren und als Instrument zur Existenzsicherung ein würdevolles Leben gewährleisten.
Die Macht gehört hierbei dezentral in die Gemeinden, das ist essentiell und unsere Grundüberzeugung. Wir möchten die saarländische Staatsangehörigkeit feststellen ab Jan. 2022 (das genaue Datum wird noch bekanntgegeben) und anschließend flächendeckend im Saarland die souveränen Gemeinden reaktivieren.
Das Saarland hat es am einfachsten
Als der Saarstaat 1957 politisch eingegliedert und 1959 nach dem Tag X in die BRD wirtschaftlich aufgrund einer Interpretation eingegliedert wurde, bekamen die Saarländer neue Personalausweise, auf denen bei Staatsangehörigkeit dann "DEUTSCH" zu lesen war. Es hätte "Saarländer" heißen müssen. Denn KAUM EIN SAARLÄNDER HAT ZU DIESEM ZEITPUNKT WILLENTLICH BEKUNDET, DASS ER AUF SEINE STAATSANGEHÖRIGKEIT VERZICHTET. Seitdem werden wir bezüglich dieser Tatsache systematisch getäuscht.
Was hatte das zur Folge?
Das hat bis heute zur Folge, dass alle damaligen Saarländer und ihre Nachkommen ihre saarländische Staatsangehörigkeit weiterhin besitzen. Wenn wir aber kein Teil der BRD sind und die BRD als ein anderer Staat nicht über uns bestimmen darf, hat der Corona-Spuk ein sehr baldiges Ende. Die Konsequenzen einer saarländischen Staatsangehörigkeit sind weitreichend: Sie sind bspw. nicht mehr länger verpflichtet, Knöllchen, Ordnungswidrigkeiten oder Steuern generell zu bezahlen. Die Gemeinden haben mehr Rechte und wir könnten uns selbst ohne Berlin verwalten. Lassen Sie sich das mal einen Moment auf der Zunge zergehen: Die BRD hat keinerlei Befugnisse, um über Sie in irgendeiner Weise zu bestimmen.
Deutschland ist besetzt
Derzeit ist Deutschland ein besetztes Land. Das weiß jeder, der Gregor Gysi zugehört hat, Zitat: "Ich muss Ihnen mal ganz ernsthaft sagen, dass das Besatzungsstatut immer noch gilt. Wir haben nicht das Jahr 1945, wir haben das Jahr 2013." (LINK) Oder man sieht es ganz einfach, wenn man einen Blick ins Grundgesetz wirft. Dort steht unter Art. 120:
Besatzungskosten
Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgekosten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen.
Immer noch ein Feindstaat der UN
"An gleich drei Stellen der fast heiligen UN-Charta wird das Land als Feind bezeichnet.
Dabei findet sich in den betreffenden Artikeln 53, 77 und 107 das Wort "Germany" nicht einmal. Es geht um "alle Staaten, die mit einem der derzeitigen Unterzeichner dieser Charta während des Zweiten Weltkriegs im Kriegszustand waren" - das ist Deutschland, aber das sind natürlich auch Japan und andere Staaten. Es folgen starke Sätze: Jedes UN-Land hat das Recht, in den unter die Klausel fallenden Ländern militärisch einzugreifen - auch ohne weiteres UN-Mandat. Ein hellblauer Freibrief für eine Invasion Deutschlands?", schrieb die Welt.
BRD identisch mit Deutschem Reich, mit welchem?
Beim Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR hieß es:
Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich"
Dies wurde auch nochmal vom Bundestag auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke 2015 bestätigt. (LINK)
Folglich hat dieser Staat auch eine Verfassung: Es ist nicht das Grundgesetz, sondern die Weimarer Reichsverfassung. Ob auch die Völkerrechtssubjekte "Deutsches Kaiserreich" und "Weimarer Reich" ebenfalls identisch sind, wird von den meisten verneint. Aufgrund der Verneinung wird daraufhin auf die Illegalität des Weimarer Reiches geschlossen und eine Lösung in der Rückkehr in den rechtlichen Zustand von Deutschland gesehen, wie er vor 1914 vorzufinden war als ein Fundament für ein freies Deutschland.
Einwände gegen die Charakterisierung des Deutschen Kaiserreiches als Völkerrechtssubjekt, finden Sie detailliert hier in unserem Blogbeitrag, wo wir das Thema unter verschiedenen Gesichtspunkten beleuchtet haben. Dort wird auch der Frage nachgegangen, ob das "Deutsche Kaiserreich" und "Weimarer Reich" identisch sind. (Nach oberflächlicher Betrachtung verletzen beide bspw. die drei Hauptkriterien, die nach Jellinek einen Staat im originären völkerrechtlichen Sinne ausmachen, siehe weiter unten)
Oswald Spengler jedenfalls bezeichnete 1924 das Weimarer Reich als Firmenkonstrukt:
"Aus der Angst um den Beuteanteil entstand auf den großherzoglichen Samtsesseln und in den Kneipen von Weimar die deutsche Republik, keine Staatsform, sondern eine FIRMA. In ihren Satzungen ist nicht vom VOLK die Rede, sondern von PARTEIEN; nicht von Macht, von Ehre und Größe, sondern von PARTEIEN.
Wir haben kein Vaterland mehr, sondern PARTEIEN; keine Rechte, sondern PARTEIEN; kein Ziel, keine Zukunft mehr, sondern Interessen von PARTEIEN".
Bundesstaat BRD?
Die BRD sagt von sich selbst, dass sie ein Bundesstaat sei, siehe GG. Art. 20:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."
Dies ist streng zu unterscheiden von einem Staatenbund. Im Gegensatz zu einem Staatenbund verfügt ein Bundesstaat über eine gemeinsame Regierung.
Und in der abgeänderten, heutigen Verfassung des Saarlandes heißt es unter Art. 60 SVerf:
"(1) Das Saarland ist eine freiheitliche Demokratie und ein sozialer Rechtsstaat IN der Bundesrepublik Deutschland." (Es heißt NICHT Rechtsstaat der BRD, sondern IN der BRD. Das ist eine Ortsangabe und keine Charakterisierung als ein Teil der BRD)
Beim Bundestag ist über Länder und BUND folgendes nachzulesen (das Fettgedruckte bitte auf der Zunge zergehen lassen!):
"Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat, der aus einem Gesamtstaat (Bund) und 16 Gliedstaaten (Länder) besteht. Ein Wesensmerkmal der bundesstaatlichen Ordnung (Föderalismus) besteht darin, dass sowohl der Bund als auch die Länder eigene Staatsgewalt besitzen und damit Gesetze erlassen können. ... Die Ausübung staatlicher Befugnisse und die Erfüllung staatlicher Aufgaben ist grundsätzlich Sache der Länder (Artikel 30 Grundgesetz). Auch das Recht der Gesetzgebung haben grundsätzlich die Länder (Artikel 70 Grundgesetz). ... Tatsächlich liegen jedoch die meisten Gesetzgebungszuständigkeiten beim Bund."
Quelle: https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/gesetzgebung_neu/gesetzgebung/bundesstaatsprinzip-255460
Nach der oberen Selbstdefinition müssten wir dann ein Gesetz wie das alte BuStAG haben, das von 1870 bis 1914 galt. BuStAG steht für Gesetz über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit. (Das RuStAG, die Kurzform für Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz kam erst am 22. Juli 1913 und löste am 01.01.1914 das BuStAG ab!) Weil das Saarland ein Rechtsstaat ist und die BRD ein Bundesstaat, müsste der Saarländer sowohl die saarländische Staatsangehörigkeit als auch die Bundeszugehörigkeit besitzen. Und das gibt es so nicht!
Was will denn das eigenständige Saarland so ganz allein auf der großen Welt?
Wir wollen uns nicht isolieren; das wird meistens falsch verstanden. „Wir wollen zu Deutschland, wenn Deutschland wieder frei ist.“, genau wie es schon Johannes Hoffmann zu sagen pflegte. Das saarländische Gebiet hat zusammen mit Elsass-Lothringen über Jahrhunderte hinweg immer zum Heiligen römischen Reich gehört und auch unser Herz schlägt für alle Deutschen. Unsere Abstimmungen haben stets gezeigt, dass wir zu Deutschland immer dazugehören wollten. Nach beiden Zusammenbrüchen und der Besatzung war das jedoch nicht mehr möglich. Verstehen Sie uns nicht falsch: Wir lieben Deutschland.
Aber kann Deutschland die gleiche Liebe auch für dieses kleine Land, das Saarland, empfinden und es in seiner rechtsgültigen Form anerkennen, wie wir es bei ihnen tun? Können wir uns endlich gemeinsam freuen, dass es für uns alle einen Weg in die Freiheit gibt und für jeden eine gültige Rechtsgrundlage, mit der wir starten können? Für den Rest von Deutschland läuft die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeiten und die Gemeindereaktivierierungen derzeit über das Reichs- und Staatsangehörigkeitengesetz (RuStAG) von 1914 und bei uns im Saarland über das saarländische Staatsangehörigkeitsgesetz (saarl. StAG) sowie die Gemeinde- und Kreisordnung des eigenstaatlichen Saarlandes.
Was soll dieser Alleingang? Will das Saarland eine Extrawurst?
Was wir für das Saarland tun, ist keine egoistische Lösung rein für uns allein. Es ist in unserem Sinne, nach der Reaktivierung der saarländischen Gemeinden und der Feststellung von saarländischen Staatsangehörigkeiten, ein Referendum durchzuführen – ein Referendum zum Anschluss an das freie Deutschland, das gerade am Entstehen ist: Wir gemeinsam mit allen Deutschen in einem Staatenbund. Wir sind saarländische Staatsangehörige, aber ethnisch sind wir alle Deutsche. Unser Weg unterscheidet sich nicht vom Rest des Landes. Wir haben einen gemeinsamen Weg und ein gemeinsames Ziel - der einzige Unterschied sind die beiden gültigen Rechtsgrundlagen, an die wir uns zu halten haben. Saarland und Deutschland Hand in Hand.
Die Macht der Gemeinde im Saarland steht der Macht der Gemeinde im Deutschen Reich in nichts nach und auch bezüglich unserer Rechte sind diese im Vergleich zum Deutschen Reich als äquivalent anzusehen. Die Rechte und die politischen Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen, sind also gleichwertig. Wenn wir es in Zukunft besser als unsere Vorgänger machen wollen, haben wir uns alle am gültigen Recht zu orientieren und uns daran zu halten.
Das Saarland steht nicht allein und will es auch nicht sein. In Gesamtdeutschland wird nun eine gemeinsame Lösung angestrebt und die können wir mit unserem Weg unterstützen, müssen wir mit unserem Sonderweg unterstützen, da nach 1945 ein neues gültiges Recht geschaffen wurde. Wir arbeiten nicht gegeneinander, sondern miteinander mit dem gleichen Ziel und das muss auch unsere Botschaft sein: Wir kämpfen mit euch, Seite an Seite.
Saarland wie Deutsches Reich ein eigenes Völkerrechtssubjekt?
Das Saarland hat sich mit seiner Verfassung aufgrund der Handlungsunfähigkeit und dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches als politisch unabhängig von diesem deklariert, wodurch ein eigenes völkerrechtlich anerkanntes Subjekt entstand. Unabhängig davon, ob das Kaiserreich nun ein staatliches Völkerrechtssubjekt war oder nicht, es haben sich Teile von Preußen und Bayern sezessiert und fusioniert.
Diesen Status wollen andere Deutsche dem Saarland häufig absprechen oder nicht wahrhaben. Teilweise dogmatisch wird angezweifelt, ob das Saarland jemals ein eigenes Völkerrechtssubjekt gewesen sei. Man könnte, wenn man wollte, die gleiche Frage auch an das Reich zurückgeben. Und das ist die Gretchenfrage, die zu beantworten ist. Aus unserer Sicht ist das Saarland eines, und zwar vollkommen unstrittig bei Kenntnis der Faktenlage.
Weil es heute kaum ein staatenloses Gebiet für eine Neugründung mehr gibt, entstehen neue Staaten auf drei Arten:
-
Durch Abspaltung (Sezession) gegen den Willen des bisherigen Staates oder durch einvernehmliche Entlassung eines Staatsteils aus dem früheren Staatsverband,
-
Durch Zerfall eines bisherigen Staates und seinen Untergang, es bilden sich Neustaaten.
-
Umgekehrt können sich durch Fusion zwei oder mehrere Staaten zu einem neuen zusammenschließen; häufiger kommt es allerdings zum Beitritt zu einem bestehenden Staatsverband und schließlich zur Eingliederung des betroffenen Territoriums
Erstens sind wir nach dem Selbstbestimmungsrecht der Völker auf unserem Boden ein eigenes Völkerrechtssubjekt, für das sich die damaligen preußischen und bayrischen Saareinwohner entschieden haben, wodurch altes Recht mit neuem überschrieben wurde. Zweitens erfüllen wir objektiv die drei Hauptkriterien, die einen Staat ausmachen und die sich im modernen Völkerrecht seit Georg Jellinek (1851-1911) herauskristallisiert haben: Wir haben ein eigenes Staatsvolk (Saarvolk), ein eigenes Staatsgebiet (Saargebiet), und hatten eine eigene Staatsgewalt (Saarstaatsbeamte).
Drittens wird als weiterer Punkt das Vorhandensein einer Staatsverfassung gefordert. Das Saarland hat eine eigene vom Volk gewählte Verfassung, die mit 95,7% vom Saarvolk angenommen wurde.
Das Saargebiet ist nach dem Krieg erweitert worden, so dass jeder auf diesem Gebiet mit seiner natürlichen Person Saareinwohner wurde. Diese Eigenschaft war inaktiv von 1935 bis 1945. Sie bestand fort, da der Völkerbund und sein Recht fortbestand. Das Saargebiet wurde dann umbenannt zu Saarland und aus Saareinwohnern wurden die Saarländer. Es gab Gebietserweiterungen am 01. August 1946 und am 08. Juli 1947. Die ersten landesweiten Gemeindewahlen wurden im ganzen Saargebiet durchgeführt, auch im Kreis Saarburg am 12. September 1946. Die Gebiete, die am 08. Juli 1947 dazukamen, waren zwar zur ersten landesweiten Gemeindewahl nicht dabei, aber bei der ersten konstitutionellen Landtagswahl.
Anerkennung von außen und Beziehungen nach außen
Zu Völkerrechtssubjekten gehört auch, dass sie von außen anerkannt werden und nach außen Beziehungen pflegen. Das staatliche Saarland ist Mitglied geworden beim Weltkongreß für Energiewirtschaft, beim Weltpostverein, beim internationalen Fernmeldeverein und bei der internationalen Kommission der Kriminalpolizei.
Beim internationalen Rauschgiftabkommen ist es beigetreten, bei der Genfer Konvention zum Schutz der Kriegsopfer und noch einigen mehr. Es gab nicht nur Abkommen mit Frankreich, sondern auch Abkommen mit Italien über die Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung, ein Abkommen mit Luxemburg betr. Regelungen über den kleinen Grenzverkehr und es gab ein Abkommen zwischen dem Saarland und Belgien über gegenseitige Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen. Und das können nur völkerrechtlich anerkannte Subjekte tun!
Wir sind also vielen europäischen und internationalen Organisationen beigetreten, wir unterschrieben viele internationale und europäische Abkommen und sogar Staatsverträge mit anderen Staaten. Dies zeigt mehr als deutlich, dass wir ein Staat waren und sind und von außen anerkannt wurden.
Wie steht das Saarland mit dem Kaiserreich in Verbindung?
Das Saarland ist ein eigenständiges Völkerrechtssubjekt und Rechteträger am DEUTSCHEN KAISERREICH, Königreich Preußen, Königreich Bayern und dem ehemaligen Freistaat Oldenburg im Stand von 1914 vor Ausbruch des ersten Weltkriegs.
Der Rechtsnachfolger und "Firmenkonstrukt" Weimarer Reich hatte keine Rechte am Kaiserreich, unter der Voraussetzung, dass beide verschiedene Subjekte sind.
Das Saarland ist nach gültigem Völkerrecht auf seinem Gebiet Rechtsnachfolger von Preußen und Bayern geworden.
Kein RuStAG anwendbar für Saarländer, Verlust der Reichsangehörigkeit
Aufgrund des verlorenen Krieges musste das Saargebiet an den Völkerbund abgetreten werden und verlor dadurch seine Reichsangehörigkeit. Gleiches gilt auch für Elsass-Lothringen.
Weil das Saarland ein eigenes Völkerrechtssubjekt und Rechtsnachfolger des Reiches ist, können sich Saarländer nicht auf RuStAG (das Reichs- und Staatsangehörigkeitengesetz) des Deutschen Reiches beziehen. Denn durch Erlassen von eigenem Recht (nämlich dem saarländischen Staatsangehörigkeitsgesetz, saarl. StAG) entfiel das zuvor bestehende gleichrangige Recht RuStAG im Saarland in Bezug auf die Staatsangehörigkeit.
Durch das saarl. StAG und die Verfassung des Saarlandes können sich Saarländer folglich nicht mehr auf die bayrische oder preußische Staatsangehörigkeit berufen, sondern nur noch auf die neue saarländische.
Aber auch die Reichsangehörigkeit selbst hatte man bereits in der Saargebietszeit ersetzt durch die Eigenschaft als Saareinwohner. Auch in der Verfassung des Saarlandes selbst wurde die politische Unabhängigkeit vom Deutschen Reich nach dessen Zusammenbruch deklariert und damit noch einmal bekräftigt. Den Zusammenbruch und die Unabhängigkeit kann man sowohl auf das Kaiserreich als auch auf das Weimarer Reich beziehen, womit keine Reichsangehörigkeit mehr vorliegen kann.
Vom Erwerb eines "Gelben Scheins" (Deutscher Staatsangehörigkeitsausweis) - ausgestellt von BRD-Behörden - raten wir ab. Dieser darf auch nicht im Saarland ausgestellt werden!
Mehr dazu: https://www.freies-saarland.com/juristische-grundlage-zum-saarlstag
Übrigens ein sehr altes Recht
Das Recht der Selbstverwaltung im Saarland geht mindestens zurück auf 1697, als der Vertrag "Friede von Nimwegen" die selbständige Verwaltungseinheit SAAR schuf. Dies könnte auch mit ein Grund gewesen sein, warum das Saargebiet durch den 10. Versailler Vertrag von 1920 über ein Völkerbundmandat mit den Rechten von Preußen, Bayern und dem Deutschen Reich in das neue Staatsrecht gebracht wurde. Unter Hitler ist das Saargebiet als Saarland dem Schutzverbund Groß-Deutsches Reich beigetreten, wurde dabei aber nicht in die Weimarer Republik eingegliedert, weil diese ein Unternehmen war.
Warum Saarländer sein?
Aus Heimatliebe
Wir sind tief verwurzelt mit unserer Heimat, wir lieben unsere Natur und wir möchten nicht nur, dass es den Menschen gut geht, sondern dass wir den bestmöglichen Zustand für jeden einzelnen Saarländer erreichen, damit jeder Saarländer unter den bestmöglichen Bedingungen leben und sich frei entfalten kann. Das Gleiche wünschen wir auch jedem Deutschen.
Das Leben muss lebenswert sein
Für eine lebenswerte Zukunft und unsere Gesundheit ist es von enormer Wichtigkeit, dass unsere Umwelt, Mensch und Tier vor vermeidbaren Vergiftungen oder Verschmutzungen geschützt werden. Das beinhaltet Überdüngungsverbote, die unser Grundwasser mit Nitrat verseuchen, Verbote von krebserregenden Pestiziden wie Glyphosat und andere bedenkliche Chemikalien, die von der Industrie in unsere Flüsse abgeleitet werden.
Keine Abhängigkeit von anderen
Nur souverän, d.h. selbstbestimmt und unabhängig von anderen, können wir wirklich unser Leben nach unseren eigenen Vorstellungen verwirklichen und formen. Bspw. sollte es jedem frei stehen, wie er sein Haus bauen möchte. Gerade die deutsche und Brüsseler Bürokratie legen einem hier viel zu viele Steine durch zigtausende Vorschriften in den Weg, die die Preise unnötig in die Höhe treiben! Eine Zentralisierung von Macht widerspricht dem demokratischen Grundgedanken.
Das Leben könnte fabelhaft sein
Weil wir daran gewöhnt wurden, dass es uns jedes Jahr ein bisschen schlechter geht als im Vorjahr, können wir uns gar nicht mehr vorstellen, in welch paradiesischen Zuständen wir eigentlich leben könnten. Das Saarland ist kein Armenhaus, wie es uns seit Jahrzehnten vorgegaukelt wird, sondern war und könnte noch immer eines der reichsten Länder der Welt sein.
Das Saarland – Ein besonderes Fleckchen Erde
Die Saarländer haben nicht erst seit Ende des Ersten Weltkrieges eine besondere Rolle inne, sondern ihre Sonderstellung lässt sich mehr als 1000 Jahre in die Vergangenheit zurückverfolgen. Über diese lange Zeitspanne hatten die Saarländer immer wieder besondere Privilegien und Rechte oder einen speziellen Sonderstatus im Gegensatz zum Rest von Deutschland. Zu einer bestimmten Zeitepoche versorgte das Saarland sogar ganz Europa mit Kohle, Stahl und anderen Erzen, was zu enormem Reichtum führte.
Drei alte saarländische Gedichte:
Meiner Saarheimat
Wo Schlägel und Eisen in Erdtiefen klingt,
Der Knappe mit Sorge in Fährnissen ringt,
Die Hochöfen glühen, das Eisenerz kocht,
Das Hammerwerk donnernd ohn’ Unterlaß pocht;
Wo sausend und surrend das Räderspiel schwingt
Und alles von Mühen ein Wunderlied singt,
Ein ruhelos Schaffen, wie’s immer noch war,
Dich heiligt die Arbeit, du Land an der Saar!
Wo Glockensang heilig die Herzen umweht,
Die Mutter mich lehrte das erste Gebet;
Die Liebe der Mutter, das weihvoll Geläut,
Sie haben im Leben die Seele betreut,
Drum fühl’ ich’s tiefinnen wie Gottes Gebot,
Zur Heimat zu stehen im Glück, in der Not.
Die Väter ein Vorbild, so tapfer und wahr
Laß Treue mich halten, dir Land an der Saar!
Ob Glück dir erblühe, ob bitteres Leid
Die Fluren durchwandert, vom Fremden entweiht;
Es schlinget dein Weh nur fester das Band,
Ich grüße dich herzlich, mein heimatlich Land.
Und nahet das Ende und heißet mich gehn,
O, Vater im Himmel, erhöre mein Flehn:
Beschütze die Heimat vor Not und Gefahr
Und segne mit Frieden das Land an der Saar!
Dr. Oskar Barth-Gotha
Der deutsche Himmel
"Wer aus deutschem Blut geboren,
Schließ' den Schwur in sein Gebet,
daß er nimmermehr verloren
seinem Vaterlande geht."
Saartrotz
Darüber hinaus sind wir längst im Klaren,
uralter Zeiten Mahnung spricht's,
Franzosen bleiben, wie sie waren,
sie nehmen, doch sie geben nichts.
Seid still von eurem Edelmute,
den Nebelschleier kennen wir,
ihr lebt vergnügt von unserem Gute
und peinigt nur das Saarrevier.
Ihr nennt euch die Nation der Ritter,
doch dieser Weihrauch duftet schlecht,
die Wahrheit heißt euch hart und bitter
des deutschen Geistes Folterknecht.
Vergeblich meint ihr, sei das Sehnen,
Wie stolz die "Saar" der Macht auch trutzt,
Sie kann den Pakt wie Gummi dehnen
und hat ihn stets dazu benutzt.
Der Freie kann kein Sklave werden,
denn nie verlöschen wird der Strahl,
der von dem Himmel kam auf Erden,
der deutschen Ehre Ideal.
Du "Saar" von trotzig altem Schlage,
um Wall und Wehr steh' ritterlich,
die Schatten deiner großen Tage
sie steigen auf und segnen dich.
Quelle: Saarkalender 1933, Albert Zühlke