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BRD nur durch uns legitimiert im Saarland seit 2007

2007 hat die BRD durch ihre eigenen Gesetze den Vogel abgeschossen. Sie erscheint, je weiter man in die Materie eintaucht, juristisch immer fragwürdiger und dubioser. Wann lässt sie die Saarländer endlich in Ruhe?

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Es ranken sich einige wilde Spekulationen um die Frage, warum sich die BRD ihren eigenen Ast abgesägt hat, um weiter "legal" regieren zu können. Einige vermuten, dass es um Haftung ging, darum, dass die BRD und ihre Besatzer die USA für ihr Handeln nicht mehr haftbar gemacht werden können und damit Schadensersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können. Die Aufhebung der Gesetze im zweiten Bundesbereinigungsgesetz vom 23. Nov. 2007 (2. BMJBBG) hat weitreichendere Konsequenzen als sich die meisten vorstellen können. Wir gehen davon aus, dass die USA der BRD dieses Gesetz nach 50 Jahren einer juristisch fragwürdigen Rückgliederung des Saarlandes aufgezwungen hat.

Ich möchte kurz eine kleine Passage aus der CVP-Zeitung der Ja-Sager zur politischen Einheit Europas vom 9. Mai. 1959, Ausgabe Nr.2 zitieren:

"Das Bundesland Saar wurde geschaffen in dem Bestreben und in der Annahme, daß der Saarländer gewillt ist, aus der Vergangenheit zu lernen und gemeinsam das Gebäude zu pflegen, ja zu unterhalten. Hierbei nahm man die Ratten, die man vorher nicht genügend unschädlich gemacht hatte, mit in den Keller und ließ sie unbehelligt oder ohne allzu große Widerstände sich vermehren, weil man nicht glauben wollte, wie schnell diese Plage um sich greifen kann. So ernähren wir bereits heute zu viele Parasiten."

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Hier der Link zur offiziellen Webseite des Bundes.

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Im Eingliederungsgesetz Art. 1 wurde geregelt, dass das Saarland fortan zur BRD gehöre. Durch Aufhebung dieses Gesetzes ist das Saarland kein Bestandteil mehr der BRD.

Durch Art. 2 wurde geregelt, dass Bundesrecht im Saarland gilt. Auch dieses Gesetz wurde aufgehoben. Bundesrecht beinhaltet nahezu alle möglichen Gesetze wie die Abgabenordnung, wodurch Steuern seit 14 Jahren illegal erhoben werden, das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) auch illegal, mit dem Gastwirten, Freiatmern und Geblitzten für ein Foto horrende Strafsummen aufgedrückt werden, weil gegen eine sog. Corona-Verordnung verstoßen würde.

Das ganze juristische System fällt im Saarland zusammen. Mit Mafiamethoden und Erpresserbriefen durch die BRD-Justiz wird jedoch weiterhin Geld eingetrieben. Das ist es womit wir es zu tun haben. Wie man sich richtig gegen diese Mafia wehrt, ist gold wert. Ein gewöhnlicher Anwalt ist den Menschen diesbzgl. keine Hilfe, da er selbst vom System profitiert und er zugeben müsste, dass er illegal operiert.

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Nie will irgendjemand verantwortlich sein oder haften

Behörden scheuen sich für Rechtssicherheit zu sorgen, indem sie verbindliche Auskünfte verweigern, wenn man sie auf ihre illegalen Gesetze hinweist. Sie diffamieren den Schreiber und ignorieren Aufforderungen, die Rechtsgrundlage für ihr Handeln offenzulegen. Man erhält schwammige Antworten wie: "Das hat schon alles seine Richtigkeit", man erhält Schreiben, die nicht unterschrieben sind, oder nur im Auftrag, gezeichnet, nur der Nachname ohne den vollen Namen, um sich ihrer Haftung zu entziehen. Man liest Bullshit wie "Dieses Schreiben ist auch ohne Unterschrift gültig", was nicht stimmt, und vieles mehr. Schreiben und Gesetze ohne Haftenden sind nur Entwürfe und keine Gesetze.

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Das 2. BMJBBG hält aber noch weitere Schmankerl parat. Die Gesetze zur Aufhebung von Besatzungs-recht wurden mit Art. 3 aufgehoben. Damit gilt seit 2007 wieder offiziell Besatzungsrecht in Deutschen Landen. Das lässt die Handschrift der Besatzer eigentlich ganz deutlich erkennen.

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Aus etlichen Gesetzen wurde der Geltungsbereich gestrichen, der in den aufgehobenen Einführungs-gesetzen geregelt wurde. Damit werden diese Gesetze nur noch auf "freiwilliger" Basis angewendet und vollstreckt. So wurde auch in einem Artikel des 2.BMJBBG der Geltungsbereich für OWiG gestrichen. Und dann lesen wir den Wahnsinn in §5 OWiG (Räumliche Geltung), über den Sie mal nachdenken können:

Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

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LASSEN SIE SICH NICHT MEHR LÄNGER VERARSCHEN!

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