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Der saarländische Sonderstatus unter Hitler

Auch unter Hitler ist das Saarland nicht der Weimarer Republik beigetreten, sondern behielt sich ein paar Vorbehaltsrechte inne. Gesetzlich war es nur ein unmittelbares Reichsland zum Dritten Reich. Eine Aufspaltung in Preußen und Bayern war im Gespräch.

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Das Saarland ist kein fester Bestandteil des Dritten Reiches geworden. Es hat auch eine eigenständige Gesetzgebung weitergeführt, auch die des Völkerbundes, in einem föderalistischen Sinne. Allerdings hat man sich geeinigt, dass man über das Reichsgesetzblatt des Dritten Reichs nur gewisse Dinge regelt, wie bei Frankreich eine Währungs- und Wirtschaftsunion und ein militärisches Bündnis für den Fall eines Krieges zu schließen, sprich wie auch später in den 50er Jahren. Konnten wir gar nicht richtig dazugehören, weil wir einen anderen Rechtskreis hatten?

Die Weimarer Republik wurde als Knechtschaft der Deutschen empfunden, insbes. auch in Verbindung mit Hitler. Ansonsten hätte es Anfang Juni 1934 in der „Neuen Saar Post“ von Johannes Hoffmann, dem späteren Ministerpräsidenten des unabhängigen Saarlandes, nicht geheißen: „Wir wollen zu Deutschland, wenn Deutschland wieder frei ist.“ Diese Zeitung der oppositionellen Partei „Deutscher Volksbund für christlich-soziale Gemeinschaft“ sprach sich für den Status Quo aus, d.h. weiterhin Eigenständigkeit des Saargebietes unter dem Schutz des Völkerbundes.

Sonderstatus aufgrund unterschiedlicher Rechtskreise?

Auch wenn es sich für viele verrückt anhört: Die Weimarer Republik war ein Firmenkonstrukt. Oswald Spengler sagte schon 1924 über die Weimarer Republik, den Vorgänger der BRD und des dritten Reiches Folgendes – GUT AUFPASSEN – mit was wir es zu tun haben:

 

„Aus der Angst um den Beuteanteil entstand auf den großherzoglichen Samtsesseln und in den Kneipen von Weimar die deutsche Republik, keine Staatsform, sondern eine FIRMA. In ihren Satzungen ist nicht vom VOLK die Rede, sondern von PARTEIEN; nicht von Macht, von Ehre und Größe, sondern von PARTEIEN. Wir haben kein Vaterland mehr, sondern PARTEIEN; keine Rechte, sondern PARTEIEN; kein Ziel, keine Zukunft mehr, sondern Interessen von PARTEIEN. Und diese Parteien – noch einmal: keine Volksteile, sondern Erwerbsgesellschaften mit einem bezahlten Beamtenapparat, die sich zu amerikanischen Parteien verhielten wie ein Trödelgeschäft zu einem Warenhaus – entschlossen sich, dem FEINDE alles was er wünsche auszuliefern, jede Forderung zu unterschreiben, den Mut zu immer weitergehenden Ansprüchen in ihm aufzuwecken, nur um im Innern ihren eigenen Zielen nachgehen zu können.“

 

Die schwarz-rot-goldene Flagge, die wir heutzutage haben, war von 1848 – 1849 die Handelsflagge des Deutschen Reiches. Sie ist ein weiterer Wink mit dem Zaunpfahl, dass wir uns mit dieser „Regierung“ nur im See- und Handelsrecht befinden, und damit in privatem Recht statt staatlichem Recht oder im Völkerrecht.

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2012 gab das ZDF offen zu, dass es sich bei der BRD nicht um den Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches handelt, sondern um den Rechtsnach-folger des 3. Reiches. Sie verwendet auch noch bis heute etliche Nazigesetze, die von den Alliierten eigentlich verboten wurden.

Sehen Sie im unteren Video, wie stark verbandelt die BRD mit den damaligen Nazis ist (war).

Adenauer und die Sache mit der Entnazifizierung.

Hier eine Liste der bis heute noch illegal angewendeten Nazigesetze

Hier erstaunliche Aussagen der BRD-Schergen

Das Saarland: Genau wie beim Reichsland Elsaß-Lothringen

Das Reichsland Elsaß-Lothringen war ein aus Teilen der alten Landschaften Elsass und Lothringen gebildetes Verwaltungsgebiet des Deutschen Reiches von 1871 bis 1918. Anders als die Bundesstaaten unterstand das Reichsland unmittelbar dem Deutschen Kaiser. Somit hatte es einen Sonderstatus als frisch erobertes Gebiet durch den Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71. Jedes andere Areal des Deutschen Reiches war einem bestimmten Einzelstaat des Reiches zugeordnet, Elsaß-Lothringen nur dem Kaiser.

Das Saarland war ebenfalls eine neu gebildete Verwaltungseinheit, die als Art „Reichsland“ im Dritten Reich nur dem Führer unterstand. Dieser Sonderstatus ermöglichte vermutlich erst die Gründung des unabhängigen Saarlandes und erklärt auch, warum Elsass-Lothringen bis zum heutigen Tag einen Sonderstatus in Frankreich genießt. Die Eigenverwaltung hat dem Reichsland Elsaß-Lothringen in Frankreich zugestanden, um separatistischen Bewegungen entgegenzuwirken – nicht dass man dort noch auf die gleiche Idee wie im Saarland kommt, und plötzlich ebenfalls Souveränität fordert. Ein Hauptgrund, warum der Saarländer kein eigenes Fernsehprogramm haben sollte, er es aber trotzdem bekam – durch einen genialen Schachzug.

Vermutung: Frankreich sah eine Gefahr im saarl. (Privat)Fernsehen, welches zu Autonomie-bestrebungen in Elsass-Lothringen führen könnte und damit zu einem Verlust einer ihrer industriellen Schatzkammern. Aus diesem Grund hat man sich dann wahrscheinlich schnell mit Deutschland über die Angliederung des Saarlandes an Deutschland geeinigt: Zur Schadensbegrenzung!

Ein Kommentar von Mitgliedern des Verfassungsgerichts des Saarlandes

Mitglieder des Verfassungsgerichts des Saarlandesgeben folgende Antwort (1) zum damaligen Rechtsstand:

"Die im Versailler Vertrag vorgesehene Volksabstimmung, die am 13. Januar 1935 stattfand, ergab eine überwältigende Mehrheit für die Rückkehr der Saar ins Deutsche Reich. [...] Aufgrund der Volksabstimmung beschloss der Völkerbundsrat am 17. Januar 1935 in Genf die Vereinigung des ungeteilten Saargebiets mit Deutschland. Als Zeitpunkt der Wiedereinsetzung Deutschlands in die Regierung des Saargebiets setzte er den 1. März 1935 fest.

Das Saargebiet wurde nicht, wie bis zuletzt allgemein erwartet, an die Länder Preußen und Bayern zurückgegeben. Noch Anfang Januar 1935 sprach sich der Reichsminister des Auswärtigen dagegen aus, „das Saargebiet nach der Rückgliederung als besondere Verwaltungseinheit in seinen jetzigen Grenzen beizubehalten. Wenn das Saargebiet im Rahmen der künftigen Gliederung des Reiches als selbständige Einheit erhalten bliebe, so [...] würden [wir] damit anerkennen, dass das Gebiet eine natürliche Einheit bildet, dem im Rahmen des Reiches ein bestimmtes Maß von Eigenleben gewährleistet werden müsse.

International gesehen haben wir alles Interesse daran, das Versailler Gebilde ohne jeden Rest aus der Geschichte verschwinden zu lassen“.

Die Entscheidung für ein eigenständiges „Saarland“ fiel durch Hitler, wohl auch vor dem Hintergrund des Neuaufbaus des Deutschen Reiches. Das Gesetz über die vorläufige Verwaltung des Saarlandes vom 30. Januar 1935 führte das Saargebiet als selbständige Verwaltungseinheit mit der erstmals offiziellen Bezeichnung „Saarland“ fort. An der Spitze der Verwaltung stand bis zur Eingliederung in einen Reichsgau der „Reichskommissar für die Rückgliederung des Saarlandes“. Die selbständige Verwaltungseinheit hatte nicht die Stellung eines Gliedstaates, sondern den Rechtscharakter eines „Reichslandes“. Das Saarland unterstand als Reichsverwaltungsbezirk der unmittelbaren Reichsverwaltung wie früher das Reichsland Elsass-Lothringen.

Der Reichskommissar war der ständige Vertreter der Reichsregierung im Saarland. [...] Durch Erlass des „Führers und Reichskanzlers“ vom 17. Juni 1936 verfestigte sich das Provi-sorium zum Reichskommissariat für das Saarland.

Eine erneute Änderung trat durch die Verordnung über die Zusammenlegung der Dienststellen des Reichskommissars für das Saarland und des bayerischen Regierungspräsidenten in Speyer vom 8. April 1940 ein. An der Spitze dieser Behörde stand [...] „Der Reichskommissar für die Saarpfalz“ [...] Die verwaltungsorganisatorische Selbstständigkeit des Saarlandes und der bayerischen Pfalz blieben jedoch unangetastet.

 

Nach Abschluss des Frankreichfeldzuges erfolgte im März 1941 die Umbenennung des „Reichskommissars für die Saarpfalz“ in „der Reichsstatthalter in der Westmark“. Gemäß Bekanntmachung vom Mai 1941 erfolgte eine letztmalige Zusammenfassung von Dienststellen zu einer Behörde unter der Bezeichnung „der Reichsstatthalter in der Westmark und Chef der Zivilverwaltung in Lothringen“. Eine Organisationsverfügung gliederte die Zivilverwaltung von Deutschlothringen der Saarbrücker Behörde an. Saarbrücken blieb bis kurz vor Ende des Zweiten Weltkrieges Sitz des Reichsstatthalters in der Westmark und Chef der Zivilverwaltung in Lothringen. Die Westmark umfasste das reichsunmittelbare Saarland, den bayerischen Regierungsbezirk Pfalz und das besetzte Deutschlothringen.

Bei diesem Provisorium und Verwaltungskonglomerat verblieb es, da die staatsrechtliche Neuordnung durch die Vereinigung der Pfalz mit dem Saarland und mit Lothringen zu einem Reichsgau Westmark im Zusammenhang mit der stockenden Reichsreform nicht zustande kam.“

Quellen:

(1) Wendt/Rixecker: „Verfassung des Saarlandes: Kommentar“, herausgegeben von den Mitgliedern des Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Alma Mater Verlag, Saarbrücken, ISBN: 978-3-935009-37-9; Dr. Rudolph Brosig Leitender Ministerialrat, Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales

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