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Zur saarländischen

und deutschen Staatsangehörigkeit

Die saarländische Staatsangehörigkeit ist bis heute in Kraft! Johann Zeitz erklärt, warum.

„Juristische Erklärung zu dem Gesetz Nr.549 betreffend Aufhebung der Gesetze über die Saarländische Staatsangehörigkeit (saarl. Stag) vom 20 Dez. 1956 veröffentlicht zu Saarbrücken, im Amtsblatt des Saarlandes Nr. 130 am 31. Dez. 1956 auf S.1629. Es wurde festgestellt, dass am 31. Dez. 1956 die saarl. Staatsangehörigkeit nicht aufgehoben wurde. Dies liegt daran, weil der Gesetzgeber im Amtsblatt des Saarlandes im konkreten Wortlaut „die Gesetze der saarl. Stag“ aufgehoben hat und nicht die saarl. Staatsangehörigkeit selbst. Dieser Vorgang kann von daher als eine ordentliche Rechtsbereinigung angesehen werden und nicht als eine Gesetzes-aufhebung.
Auf Basis der Mehrheitsregierungskoalition zwischen CVP und SPS wurde das erste Kabinett des saarl. Staates gebildet. Dieses wurde von Johannes Hoffmann als Ministerpräsident geführt, welches auf Grundlage der saarl. Verfassung als Regierungskabinett Art. 66 Abs. 2 und Art. 67 die saarl. Staatsangehörigkeit entwerfen ließ. Die Verfassung wurde zweimal rechtsgültig verändert, aber im Jahr 1956 rechtsungültig durch die BRDler.
Die saarl. Stag wurde am 14. Aug. 1948 im Amtsblatt des Saarlandes Nr. 61, S.941-952 als Gesetz Nr. 33 amtlich herausgegeben. Durch den stetigen gesellschaftlichen und politischen Wandel musste auch die Stag vom Gesetzgeber überarbeitet werden. Das Gesetz Nr.104 änderte das Gesetz zur Stag noch einmal im Jahr 1953. Durch erhebliche Änderungen dieses Gesetzes innerhalb von 5 Jahren war dieses Gesetz für den Normalbürger inhaltlich und übersichtlich nicht mehr transparent gewesen. Deswegen entschied der saarl. Landtag mit Zustimmung der Landesregierung, einen gültigen wie amtlichen Sonderdruck per Amtsblatt herauszugeben. Dieser stellte die aktuelle Gesetzeslage somit dar und wurde am 6. Feb. 1954 im Amtsblatt Nr. 11 herausgegeben.
Als die BRD-Putschisten die Macht übernahmen, erhielten sie von der BRD den Auftrag das Saarland klein zu machen, Schritt für Schritt zu demontieren und zu enteignen. Landesverräter verloren die saarl. Stag, doch die BRDler ließen dieses Gesetz streichen. Die Kriminellen haben sich damit selbst legalisiert. Sie haben 1956 die erste Fassung, die zweite Fassung, die dritte Fassung und ihre eigene Fassung aufgehoben, aber nicht die Amtsblätter selbst. Die Fassung des Sonderdrucks im Amtsblatt wurde NICHT aufgehoben!
Die Gesetze, die die saarl. Stag betrafen und in hunderten Amtsblättern veröffentlicht wurden, hat man nicht aufgehoben. Nur im Sinne des Selbstbestimmungsrechts des Saarvolks hätte diese Identität gelöscht werden können. Die BRDler haben so getan, als ob sie mit ihrem niederen Recht höheres Recht auflösen könnten. Man hat hier den Rechtsglauben verbreitet, dass die saarl. Stag aufgehoben worden wäre und damit bewusst die Menschen getäuscht.“

Jeder heutige Deutsche ist juristisch gesehen ein Reichsbürger
Durch eine Proklamation der Alliierten wurde Hitlers Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) von 1934 für ungültig erklärt, sodass alle Deutschen durch die Auflösung des RuStAG staatenlos wurden, denn die Reichsangehörigkeit zum Deutschen Reich wurde durch dieses Gesetz geregelt und die Staatsangehörigkeit zu Bundesstaaten wie Bayern, Preußen, Sachsen usw. wurde durch die Nazis abgeschafft.
Das NS-Regime hat aus der Reichsangehörigkeit eine Staatsangehörigkeit gemacht. Die Reichs-angehörigkeit war eigentlich für die Kolonien des Deutschen Reiches gedacht. Das Reichsbürger-gesetz hat dann aus Reichsangehörigen Staatsangehörige gemacht. D.h. jeder Deutsche ist in der jetzigen Fassung ein „Reichsbürger“. Nachdem die Regierung Adenauer das Besatzungsrecht aufhob, gab es wieder die deutsche Staatsangehörigkeit provisorisch durch das Einverständnis der Alliierten.
 
Der Deutsche ist mittlerweile staatenlos
1999 wurde die Staatsangehörigkeit durch ein Rechtsbereinigungsgesetz wieder aufgehoben. Das heißt seit diesem Zeitpunkt ist jeder Deutsche staatenlos. Staatenlose dürfen aber nicht im Namen des Deutschen Volkes wählen und somit sind alle Wahlen spätestens seit 1999 illegal.

SAARLÄNDER DURCH HITLERS WILLKÜR ZU REICHSBÜRGERN DEKLARIERT!
Johann hat alle Reichsgesetzblätter der Nazizeit durchforstet und dabei Unglaubliches entdeckt. Im Saarland gab es Gesetze, die den Umgang mit dortigen "Ausländern" regelten, während es zu diesem Zeitpunkt kein Gesetz gab, dass die Staats- oder Reichsangehörigkeit der Saarländer ge-regelt hätte. Das heißt die Saarländer wurden vom NS-Regime juristisch zunächst als Ausländer aufgefasst. Es wurde aber auch später nie ein Gesetz zur Einführung der Reichsangehörigkeit eingeführt - obwohl: Man muss genau hinschauen. Die NS-Juristerei ließ sich was einfallen.
Dazu müssen wir kurz in der Zeit zurückspringen. 1921 wurde das RuStAG im Saargebiet aufge-hoben und den Saarländern stattdessen die Eigenschaft als Saareinwohner gegeben.
1935 nach der Volksabstimmung war es Hitler anscheinend nicht möglich, den Saarländern diese Eigenschaft zu nehmen. Vielleicht wollte er es aber auch nicht. Daher führte am 15/16. Sep. 1935 das Reichsbürgergesetz ein.

Reichsbürgergesetz.png

"Reichsbürger ist Staatsangehöriger artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, dass er gewillt und geeignet ist, in Treue dem Deutschen Volk und Reich zu dienen."

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Die Saarländer schwörten durch die damalige Volksabstimmung der Deutschen Nation und dem Führer die Treue. Dadurch wurden sie automatisch als Reichsbürger aufgefasst. Und dann kamen die Alliierten 1945 ans Ruder, die dieses Gesetz aufhoben. Dadurch wurde der Saarländer wieder zum Saarländer und sein Land anschließend wieder zu einem reichen Land in Europa. Nach dem Anschluss hat an die BRD hat man sich dann Mühe gegeben, uns zum Armenhaus der Nation umzumodeln.

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Übrigens: Der Bundesdeutsche Adler ist ein Raubvogel und das elektronische System beim Finanzamt hat man (diebische) Elster genannt. Denk da mal drüber nach! Oder wie kommentierte Mattäus nochmal die Politiker von heute: "Seht euch die Vögel an, Sie säen nichts, sie ernten nichts und sammeln auch keine Vorräte. Euer Vater [...] versorgt sie."

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Quellen:

Im BGBl 1976 Nr. 22 bei Art. 27 und 28 heißt es:
 "Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.


Die Vertragsstaaten stellen den Staatenlosen, die sich rechtmäßig in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten, Reiseausweise aus, die ihnen Reisen außerhalb dieses Hoheitsgebiets gestatten"

In Drucksache19/3516 bei einer kleinen Nachfrage der AFD heißt es:
"Der deutsche Reisepass und  Personalausweis  sind  kein  Nachweis  für  die  deutsche  Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."

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Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Feb. 1934 aufgehoben durch das Gesetz vom 15. Juli 1999 (BGBl. I. S. 1618)

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staatenlos.info hat hierzu auch ausführliche Infos.

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