Entstehung eines souveränen Staates
Bereits Ende Dezember 1947 wird von der BRD anerkannt, dass das Saarland durch Frankreich nicht mehr als besetzt galt. Später wurde dem Saarland immer wieder angedichtet, dass es nur unter einem Protektorat gelebt hätte.
Zunächst eine kurze Chronik:
1945
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Der zweite Weltkrieg nähert sich schon bald dem Ende. Es ist der 21. März. Der Ami hat jetzt alles unter Kontrolle und besetzt das Saargebiet.
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Am 4. Mai wird das „Regierungspräsidium Saar“ durch die Militärregierung der Amis installiert – ein Vorreiter für die „Verwaltungskommission“. Dies geschieht 4 Tage bevor die deutsche Wehrmacht kapituliert. (D.h. weder das Deutsche noch das Dritte Reich haben in diesem Krieg jemals kapituliert! Die Weimarer Republik war ein Besatzerkonstrukt wie es auch die BRD ist; dazu später mehr)
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Nach nur 4 Monaten hat der Ami dieses Gebiet schon wieder verlassen. Im Juli löst der Franzose den Ami ab und errichtet seine eigene Militärregierung im Saarland.
1946
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Es ist Juli und das Saarland expandiert. (Dieser Kreis war etwas kleiner als der heutige illegale Kreis Trier-Saarburg und Birkenfeld). Damit hat das Saarland nun fast 490 Gemeinden und fast 50% mehr Fläche als vorher!
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Zwei Monate später am 5. August tritt die Verordnung Nr.49 in Kraft, welches das demokratische Wahlrecht einführt. Zudem werden die Gemeinderatswahlen für den kommenden Monat angekündigt.
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Stichtag : Die Saarländer wählen ihre Gemeinderäte (ohne Kreis Saarburg). Zur Wahl stehen CVP, SPS, KPS und freie Listen. Circa die Hälfte wählen CVP und ein Viertel SPS.
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Ab diesem Tag verwalten sich alle Kommunen offiziell selbst. Vorher haben sich viele wahrscheinlich schon inoffiziell selbst verwaltet.
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Vier Tage später werden die Sparkassen zu rein saarländischen Einrichtungen durch Anordnung des Regierungspräsidenten und sieben Tage später am 22. September werden die Bürgermeister durch die Gemeinderäte gewählt: 282 CVP, 26 SPS, 4 KPS und 25 unabhängige Bürgermeister.
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Im Oktober wird die Verwaltungskommission geschaffen: Ein vorläufiger Ausschuss aus sieben Mitgliedern, die sich wie Minister um einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens kümmern: Präsident und Justiz, Inneres, Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Erziehung, Landwirtschaft und Ernährung.
Wir nehmen an, dass es für den Kreis Saarburg viel zu kurz war, innerhalb der zwei Monate politische Vereine (=Parteien, die für ihr Handeln rechtlich haften) für die Wahl zu organisieren. Was sich genau zu dieser Zeit parteienmäßig in Saarburg abspielte und welche Konstellationen es dort gab, konnten wir leider noch nicht herausfinden.
Die Parteien der BRD können für ihr Handeln nicht haftbar gemacht werden. Diesen wichtigen Unterschied möchte ich an dieser Stelle ganz klar hervorheben!
Die Selbstverwaltung der unteren Ebenen hatte im Saarstaat einen anderen Stellenwert als heute. Heute sind die unteren Ebenen Bittsteller für obere Ebenen, während zu dieser Zeit die Regierung „von unten nach oben“ aufgebaut wurde, so wie es eigentlich bei einer Demokratie der Fall sein sollte. Die Demokratie im Kleinen wurde zum Grundstein für die Demokratie im Großen.
1947
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Am 23. Mai erfolgt eine Rechtsanordnung über die Einsetzung einer Verfassungskommission des Saarlandes durch die Militärregierung.
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Am 27. Mai wird die Verfassungskommission im Saarland feierlich eingesetzt.
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Zwei Tage später am 29. Mai findet die erste Sitzung der Verfassungskommission statt.
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Die Mission Economique wird zur Bearbeitung aller Fragen des wirtschaftlichen Anschlusses des Saarlandes an Frankreich am 5. Juni gebildet.
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Am 6. Juni wird erlassen, die .
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Durch die Ordonnance № 94 Koenigs wird die Saarmark als neue Währung festgelegt, In der Arrêté № 217 von Laffon wird der Zeitpunkt der Einführung der Saarmark auf Montag, den 16. Juni 1947 festgelegt.
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Vom 16. bis 22. Juni werden deutsche Reichsbanknoten gegen Saarmark umgetauscht. Bei den neu angeschlossenen Gebieten östlich von St. Wendel wird vom 24. bis 26. Juni umgetauscht.
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Der Verfassungsentwurf wird am 25. September veröffentlicht.
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Im Saarland beträgt die Wahlbeteiligung 95,7 % mit 86,3 % gültigen Stimmen am 5. Oktober. Die neue Regierung wird somit vom Volk begrüßt.
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Die Verfassung wird von der Verfassungsgebenden Versammlung am 8. November mit 48 Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme angenommen.
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Die französische Regierung zur saarländischen Verfassung stimmt am 15. Dezember unter der Auflage zu, dass das zwischen Frankreich und dem Saarland abgeschlossene Justizabkommen und das Abkommen über Steuerwesen und Haushalt vom Landtag angenommen wird. Die Volksvertretung mit Eigenschaft als Verfassungsgebende Versammlung wird in eine Gesetzgebende Volksvertretung umgewandelt.
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Am 17. Dezember tritt sie durch Veröffentlichung im Amtsblatt Nr.67 in Kraft.
Dr. Rudolf Brosig, Co-Autor des Buches: „Verfassung des Saarlandes: Kommentar“, kommentiert diese Zeit wie folgt: „Am 17. Januar 1946 formulierte Außenminister Bidault erstmals öffentlich in der Pariser National-versammlung erste Ansätze einer französischen Saarpolitik [...]:
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Überführung der Saargruben in französischen Staatsbesitz,
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Herauslösung der Saar aus der Zuständigkeit des alliierten Kontrollrates in Berlin,
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Einbeziehung des Saargebietes in das französische Zoll-, Wirtschafts- und Währungssystem,
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Sicherstellung der dauernden Verwaltungskontrolle des Gebiets durch Frankreich,
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Stationierung französischer Truppen an der Saar,
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Internationales Saarstatut und spätere Staatsangehörigkeitsregelung der Bewohner des Saargebietes.
Die französischen Saar-Memoranden waren in den Jahren 1946 bis 1948 insgesamt vierzehnmal den Alliierten zur Zustimmung vorgelegt worden. Vierzehnmal scheiterte die französische Saarpolitik am Veto der Russen. Ein Internationales Saarstatut auf der Grundlage der Saar-Memoranden, vergleichbar dem Internationalen Saarstatut des Friedensvertrages von Versailles, blieb aus, die Saarfrage völkerrechtlich in der Schwebe. Im Wege eines „gentlemen agreement“ billigten die Vereinigten Staaten und Großbritannien, mit Beginn des Kalten Krieges, letztendlich das Vorgehen der Franzosen an der Saar, unter dem Vorbehalt einer späteren friedensvertraglichen Regelung. Auf der Basis der Saar-Memoranden leitete Frankreich 1946/47 schrittweise eine erneute Sonderentwicklung an der Saar ein.“
Brosig unterstellt den Franzosen „mehr latente als offene Annexionsneigungen“. Hier muss eingehakt werden. Lesen Sie z.B. hier, welches Unrecht sich 1947 in Saarburg abspielte.
Autonomie oder Leben unter einem Protektorat der Franzosen?
Häufig wird die Kritik angeführt, dass die Autonomie des Saarlandes keine echte gewesen sei. Der Franzose habe das Sagen gehabt. Von daher sei der Saarländer in der BRD besser aufgehoben. Wer aber hatte und hat denn heute immer noch das Sagen in der BRD? Nach wie vor die Siegermächte: USA, Frankreich und Großbritannien. Im Hause Axel Springer dürfen sich nur diejenigen Menschen „Journalisten“ nennen, die gegenüber den USA wohlwollend berichten, so wie es das Pentagon oder die CIA vorgibt oder andere Regierungsorganisationen der USA.
Diesen Aspekt hatte die Lückenpresse zur damaligen Zeit bewusst ausgeblendet. Die Gründerväter der BRD haben diese nur als „Staatsfragment“ bezeichnet, eine Verwaltungsstruktur des ihm in Treuhandschaft übergebenen Wirtschaftsgebietes.
Die Völkerrechtler Eberhard Menzel und sein saarländischer Fachkollege Hans Wiebringhaus kommen-tierten die Autonomie des Saarlandes folgendermaßen: Infolge der Saarkonventionen von 3. März 1950 und 20. Mai 1953 habe die tatsächliche Autonomie des Saarlandes schrittweise zugenommen.
Trotz dieser Verträge sah Menzel „Autonomie“ als euphemistische Bezeichnung an, während Wiebringhaus das Saarland und Frankreich nach einer Phase des „Quasi-Protektorats“ und einer „Unionstreuhandschaft“ nun als Gleichberechtigte und das Saarland als eigenes Rechtssubjekt des Völkerrechts ansah.“
Schauen wir uns die Fakten an:
Saarkonvention im März 1950 in Paris: Unter internationaler Aufsicht wurde die Gültigkeit bestätigt, dass das Saarland ein autonomer Staat ist. Im (jetzigen) Schmierblatt „Spiegel“ hieß es in dem Artikel „SAAR, National-gefühl mit Ei“ (07.02.1951, 6.Ausgabe) dazu auch:
„Dazu Jacques Bardoux, Abgeordneter und Präsident der parlamentarischen Koordinationsgruppe France-Sarre, vor der französischen Nationalversammlung: „Es gibt keinen Staat ohne kirchliche Autonomie, ohne diplomatische Vertretung und militärische Sicherheit.“ Saardiplomaten werden zurzeit in Paris geschult. Für die militärische Sicherheit sorgen französische Regimenter und Johannes Hoffmanns 800 Mann starke Schutztruppe, das Saarbataillon. Außerdem eine starke Polizeitruppe, die Innenminister Hector untersteht. […]
Gegen die kirchlichen Autonomiebestrebungen aber sträubt sich die Mehrzahl der katholischen Geist-lichen nach wie vor und muss nun dafür büßen. […]
JoHos Sondergesetze. Der erste Vorgriff auf die Ewigkeit wurde mit den im März 1950 in Paris unterzeichneten Saarkonventionen getan. Sie sind ab 1. Januar dieses Jahres in Kraft. Danach ist das Saarland jetzt „autonom in Gesetzgebung. Verwaltung und Rechtsprechung“. Der Vertreter Frankreichs im Saarland besitzt Verordnungsrecht im Rahmen der Währungs- und Zollgesetzgebung sowie Ein-spruchsrecht gegenüber Maßnahmen, die „ihrer Art nach geeignet sind, die politische Unabhängigkeit des Saarlandes*) oder seine äußere Sicherheit zu gefährden“.
JoHos Frau war nicht sehr gut auf den Klerus zu sprechen, denn auch er versuchte, die Autonomie-bestrebungen des Saarlandes zu untergraben (im selbigen Artikel):
„Madame Hoffmann sagte mir: „Johannes, […]. Nur unser Heiliger Vater, Papst Pius XII., kann unserem saarländischen Vaterland den letzten Segen erteilen. Der Vatikan muss dem Klerus in einem apostolischen Erlass mit aller Deutlichkeit befehlen, nicht gegen die Saar-Republik zu agitieren. Unsere neue Fahne muss den Statthalter Petri zu jeder Stunde gemahnen, dass das Saarland von der Ewigen Stadt auch eine gewisse Ewigkeit für seine Unabhängigkeit erwartet“.“
In dem kleinen Büchlein „Was der Saarländer von seinem Staat wissen muss“ ist Folgendes zu lesen:
Während Brosig in seinem Kommentar zur Saarverfassung meint, dass sie zwar „in der Tradition deutscher Landesverfassungen“ stünde, aber typische Merkmale einer Protektoratsverfassung aufweise „mit ihrer umstrittenen Präambel, den Artikeln 60, 61, 63 und 129 SVerf.“, spricht die praktische Entwicklung der saarländischen Politik eine andere Sprache. Die Verfassung sei nach Brosig keine oktroyierte Verfassung, die dem Land wie das Saarstatut auferlegt worden sei, sondern sei „vielmehr eine mit Frankreich vereinbarte Verfassung.“
Hat das deutsche Volk, umgekehrt gefragt, ein Mitspracherecht bei der sog. „Verfassung“*** unserer schönen BRD gehabt? Ich meine, dass die alliierten hier vorschrieben, was Sache ist, denn es heißt ja auch Grundgesetz für die BRD. Die BRD hat sich das GG nicht selbst gegeben. Insofern muss bei der Saar-verfassung zumindest von einer fortschrittlicheren Verfassung als dem Grundgesetz gesprochen werden. Steht Deutschland nun unter dem Protektorat der EU, weil es wirtschaftlich an allen anderen Mitglieds-staaten angeschlossen ist? Dies ist die logische Folge, wenn man Brosigs Gedankengang analog auf die Situation der BRD überträgt.
Die Wortwahl Brosigs lässt auch erkennen, dass er das Saarstatut als Belastung für das Saarland wahrnimmt. Es wurde „auferlegt“, sagt er. Während man das Deutsche Reich bis zu Hitlers Machtübernahme schonungslos ausschlachtete und die gesamte Wirtschaft demontierte, hatte das Saarland den Schutz des Völkerbundes. Bis auf die Ausbeutung der Kohlegruben konnte sich bis 1935 eine florierende Wirtschaft im Saarstaat entwickeln. Zum Saarstatut möchte in an dieser Stelle ebenfalls ein paar Worte anmerken, die Brosig bewusst ausgelassen hat: Im Gegensatz zur Weimarer Republik hat man die Gesetzeslage im Saarland bzgl. des Königreichs Preußens und des Königreichs Bayern nicht kastriert, sondern in ihrer Form vor dem Ersten Weltkrieg beibehalten, sodass man sie nach Gusto weiter anwenden konnte. Das Deutsche Kaiserreich hat man im Saarland im Miniformat gemacht.
Die neu geschaffene Reichsangehörigkeit wurde damals Saareinwohner genannt, während die Staatsangehörigkeit „Preuße“ oder „Bayer“ war, je nachdem, wo man geboren wurde, nachzulesen auf den damaligen Pässen. Außerhalb des Saarlandes wurden der „Freistaat Bayern“ und der „Freistaat Preußen“ geschaffen. Dort wurde sie kommerzialisiert, während sie bei uns staatlich blieben.
Bis in die 50er Jahre bezogen sich die Saarbergwerke auf Rechte des Königreichs Preußens. Im Freistaat Bayern hingegen musste man nachfragen, ob man die alten Gesetze des Königreichs anwenden darf.
Wenn überhaupt ist die Saarlandverfassung ein Musterbeispiel für internationale Zusammenarbeit und als Vorreiter der Westeuropäischen Union zu verstehen. Im gegenseitigen Miteinander und im Sinne der Völkerverständigung wurde diese Verfassung ausgehandelt!
In den Art. 63 und 129 und der Präambel heißt es weiterhin:
Präambel
Das Volk an der Saar, [...] gründet** seine Zukunft auf den wirtschaftlichen Anschluss des Saarlandes an die französische Republik und die Währungs- und Zolleinheit mit ihr, die einschließen:
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die politische Unabhängigkeit des Saarlandes vom Deutschen Reich,
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die Landesverteidigung und die Vertretung der saarländischen Interessen im Ausland durch die französische Republik,
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die Anwendung der französischen Zoll- und Währungsgesetze im Saarland,
die Bestellung eines Vertreters der Regierung der französischen Republik mit Verordnungsrecht zur Sicherstellung der Zoll- und Währungseinheit und einer Aufsichtsbefugnis, um die Beobachtung des Statuts zu garantieren, eine Organisation des Justiz - gründet und hält nicht für immer daran fest. Geplant war die Einführung einer eigenen Währung, der Saarmark, eigene Zollgrenzen und eigene Justiz.
Es ist nämlich auf seinem Gebiet der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.
Der Landtag des Saarlandes, vom Volke frei gewählt, hat daher, um diesem Willen verpflichtenden Ausdruck zu verleihen und – nach Überwindung eines Systems, das die menschliche Persönlichkeit entwürdigte und versklavte – Freiheit, Menschlichkeit, Recht und Moral als Grundlagen des neuen Staates zu verankern, dessen Sendung es ist, Brücke zur Verständigung der Völker zu bilden und in Ehrfurcht vor Gott dem Frieden der Welt zu dienen.
** Es heißt "gründet" und nicht "hält für immer daran fest". Geplant war die Einführung einer eigenen Währung, der Saarmark, eigene Zollgrenzen und eigene Justiz.
„A r t i k e l 6 3
Die aus dem Einbau der Saar in den französischen Wirtschaftsbereich und in das französische Zoll- und Währungssystem sich ergebenden Bindungen, gegenwärtige und zukünftige Abmachungen und die Regeln des Völkerrechts sind Bestandteile des Landesrechts und genießen den Vorrang vor innerstaatlichem Recht.
A r t i k e l 1 2 9
Das Abkommen über Steuerwesen und Haushalt und das Abkommen über die Rechtspflege, die dieser Verfassung als Anlage beigegeben sind, werden im Saarland Bestandteil der Verfassung sein. Nach der Regierungsbildung ist die Regierung des Saarlandes ermächtigt, diese Abkommen zu unterzeichnen.“
Herr Brosig, wenn ein Land unabhängig wird, dann gehört es dazu, dass man sich von anderen Ländern abtrennt, s. auch Serbien und der Kosovo und so auch das Saarland von Deutschland. Er spricht hier von einer „verschleierten Form der Annexion“ durch Frankreich, und damit sozusagen von einer feindlichen Übernahme. Denn wie er behauptet, seien die Konventionen zwischen dem Saarland und Frankreich „das eigentliche, das unsichtbare Verfassungsrecht des Saarlandes“ gewesen. Warum sollte das Saarland mit einem Deutschland in große Verhandlungen eintreten, das ihm bzgl. seiner Autonomie feindselig eingestellt war und es annektieren wollte?
Das ist in offensichtlich Kampfrhetorik. Es wird noch ungeheuerlicher: Er spricht vom autonomen Saarstaat als „saaramtliche Fiktion“ und einem „in der Verfassungsrealität Protektoratsstaat Frankreichs.“
Er führt nicht aus oder lässt weg, dass das Saarland mit jeder Konvention mehr Eigenständigkeit erlangte und sich mehr und mehr von Frankreich als autonomes Land ablöste. Er führt die Konventionen von 1950 und 1953 an, hat aber die Konventionen von 1955 (absichtlich?) ausgelassen. Zu Beginn war das Saarland teilsouverän wurde jedoch mit den Saarkonventionen vom 20.05.1953 voll souverän.
Nach der Konvention von Montevideo von 1933 ist festgelegt worden, welche Eigenschaften ein Staat als Subjekt des internationalen Rechts besitzen sollte: „a) eine ständige Bevölkerung b) ein definiertes Staatsgebiet c) eine Regierung, und d) die Fähigkeit, in Beziehung mit anderen Staaten zu treten.“ (Wikipedia)
„In Paris unterzeichnen Johannes Hoffmann und der französische Außenminister Robert Schuman [am 3. März 1950] zwölf Abkommen zur Regelung des Verhältnisses zwischen dem Saarland und Frankreich. Diese ersten Saarkonventionen regeln die Modalitäten der engen Anlehnung des Saarlandes an Frankreich. Dazu gehörten der wirtschaftliche Anschluss unseres Landes und die französische Kontrolle der saarländischen Kohlengruben durch die Régie des Mines de la Sarre mit paritätischer Beteiligung des saarländischen Staates. Der Landtag ratifiziert die Saarkonventionen am 4. April 1950. Dadurch werden der Besatzungsstatus für das Saarland beendet und die Teil-Autonomie besiegelt. Die Bundes-regierung legt bei der Alliierten Hohen Kommission am 3. März 1950 Rechtsverwahrung und am 5. Mai Protest gegen den Abschluss der Konventionen ein. Diese werden dessen ungeachtet Mitte November/ Ende Dezember in Frankreich ratifiziert und treten am 1.1.1951 in Kraft. [...]
Nachdem die Saarregierung schon seit 1951 auf eine Revision der Saarkonventionen von 1950 drängt, unterzeichnen Außenminister Georges Bidault und Ministerpräsident Johannes Hoffmann in Paris [...] neue Saarkonventionen. Sie betreffen die Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Ländern, den gemeinsamen Betrieb der Saargruben, die französisch-saarländische Gerichtsbarkeit, den Rechtshilfeverkehr, die Zusammenarbeit im Steuer- und Haushaltswesen und die gegenseitige Amtshilfe. Die neuen Abkommen verringern den französischen Einfluss und gestehen den Saarländern größere Freiheit zu. In der Bundesrepublik werden die neuen Konventionen von Regierung und Opposition scharf kritisiert, weil sie zeigen, dass Frankreich das Saarproblem einseitig lösen wolle.“
https://www.saar-nostalgie.de/Geschichte.htm
Das Saarland hat fortschreitend mehr und mehr an Souveränität gewonnen. Das beweisen vor allem auch die Verträge zwischen dem Saarland und Frankreich von 1955, die nie öffentlich gemacht wurden und die wir extra vom Landesarchiv des Saarlandes (Aktenzeichen: 4774) beantragen mussten, um darin Einblick zu erhalten. Natürlich haben wir diese für die breite Öffentlichkeit digitalisiert, weil diese Verträge noch immer in Kraft sind, aber niemand mehr davon weiß. Diese Verträge werden, wenn überhaupt, nur sehr selten erwähnt und umfassen zusammen mit Anlagen und Briefwechsel mehr als 200 Seiten, in denen Zoll, Justiz und Wirtschaftliches en Detail neu geregelt wurde.
Exportüberschüsse sollten zur Refinanzierung der Volkswirtschaft dienen, um eine Senkung für Ver-brauchergüter zu erreichen. D.h. Lebensmittel und andere Artikel des täglichen Gebrauchs wären billiger geworden. Bestimmte Artikel sollten über mehrere Jahre auf dem gleichen niedrigen Festpreis gehalten werden. Somit konnte man die Inflation wirkungsvoll bekämpfen.
***Welche andere Verfassung nennt sich „Grundgesetz“, ist nicht vom eigenen Volk verfasst und beinhaltet einen Artikel, dass sie ihre Gültigkeit verliert, „an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“ (Art. 146 GG)?
Mehr vom Vertrag könnt ihr auf S.39-46 in der PDF bzw. im Buch "Wenn der Saarmen der Erkenntnis keimt" nachlesen. [ Datei : Wenn_der_Saarmen_der_Erkenntnis_keimt_Band_I.pdf ]
Natürlich ist die Verfassung etwas veraltet und muss erneuert werden. So sind wir wirtschaftlich nicht mehr nur an Frankreich, sondern durch den Euro an ganz Europa angeschlossen. Wir treiben nicht nur Handel mit den umliegenden Ländern, sondern durch die Globalisierung mittlerweile mit der ganzen Welt. Die Verfassung mag nicht perfekt sein, aber sie bietet eine Rechtsgrundlage, auf der wir aufbauen können. Sie ist die Grundlage, dass wir etwas völlig Neues entwickeln können.
Quellen:
Hans Wiebringshaus: Die Entwicklung der Vertragsverhältnisse zwischen der Saar und Frankreich. In: Archiv des Völkerrechts, 1953/54, S.323-333, hier S.333. Zitiert nach Elzer: Konrad Adenauer, Jakob Kaiser und die „kleine Wiedervereinigung“. 2008, S.845.
Das Saarland zwischen Frankreich, Deutschland und Europa 1945 – 1957 von Rainer Hudemann, Armin Heinen, in Zusammenarbeit mit Johannes Großmann und Marcus Hahn,
©2007 by Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung e.V., Saarbrücken
Wendt/Rixecker, Verfassung des Saarlandes: Kommentar, S.18 ff