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In keiner guten Verfassung!

Aktualisiert: 22. Jan. 2022

Deutsch gehört zu den präzisesten Sprachen der Welt - und wer genau liest und ein gewisses Grundverständnis der deutschen Grammatik erworben hat, stellt beim Lesen der deutschen Länderverfassungen Erstaunliches fest: Einige Länder gehören nämlich der BRD gemäß ihren Verfassungen gar nicht an! Aber auch die Präambel des Grundgesetzes stellt sich bei näherer Betrachtung als ein Konglomerat dreister Lügen heraus.

von Kiliam Kaydo und Johann Zeitz

Der Genitiv „verbindet“ zwei Nomen und zeigt eine Zugehörigkeit an. Das Nomen, das den Besitzer anzeigt, steht im Genitiv, z.B.

  • Der Ball des Kindes (das Kind ist der Besitzer – dem Kind gehört der Ball, weshalb „des Kindes“ im Genitiv steht)

Zum anderen gibt es sog. "lokale Präpositionen". Man nennt sie auch Verhältniswörter, die eine Lage angeben - oder noch kürzer Lagewörter. Das sind Wörter wie:

  • vor, hinter, neben, in, auf, unter, über, zwischen, etc.


Was hat die deutsche Grammatik mit den Länderverfassungen in der BRD zu tun?

Niedersachsen und das Saarland haben eine sehr merkwürdige Formulierung in ihren Länderverfassungen: Beide seien ein Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland. D.h. sie befinden sich im Gebiet oder Bezugsbereich der Bundesrepublik Deutschland, sind jedoch kein Bestandteil davon. Es ist nämlich ein großer Unterschied, ob ich sage: "Ich halte mich im Supermarkt auf" oder "Ich bin Bestandteil des Supermarktes" (Angestellten-Verhältnis).

Deswegen kann aus dieser Formulierung bereits gefolgert werden, dass mindestens zwei Länder in der BRD gemäß ihren Verfassungen der BRD gar nicht angehören!

Weitere ungewöhnliche Formulierungen, die zur gleichen Folgerung führen, sind zudem bei Bayern, Rheinland-Pfalz und Bremen vorzufinden. Wir haben für euch weiter unten alle Formulierungen der Länderverfassungen zusammengestellt.


So viel schon mal vorweg: Entweder sagt man, man befinde sich "in der BRD", oder man wolle ihr beitreten, oder man sei Bestandteil einer Deutschen Republik - aber erst, wenn eine Deutsche Verfassung in Kraft tritt (die wir bekanntlich bis heute noch nicht haben, siehe auch weiter unten.)


Und wie sieht es mit den neuen Bundesländern aus? Gab es da eine Volksabstimmung, in denen sich das Volk für die BRD entschieden hat? Nein, das hat man nicht gemacht! Dann lautet die nächste Frage: Wenn es keine Zustimmung des Volkes gab und einige Westländer in ihrer Verfassung keine verbindliche Zusage zur BRD machten, wer gab dann der BRD die Legitimierung sie ins Grundgesetz aufzunehmen? Wie immer niemand. Sie hat es einfach so gemacht.


Hinzu kommt die Neufassung der Präambel des Grundgesetzes im Jahre 1990.

Der interessierte Leser muss sich die Frage stellen, weshalb man sich für die Änderung derart viel Mühe gegeben hat, da ja in einer Präambel nichts rechtsverbindlich geregelt werden kann. Es drängt sich daher der Verdacht auf, dass hierbei die Öffentlichkeit belogen und betrogen werden sollte.


Wie viele Lügen kann man in drei Sätzen unterbringen? [1]

Präambel „Grundgesetz“

„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet.“


Lüge Nr. 1 „hat sich das Deutsche Volk dieses Grundgesetz gegeben“

Das „Deutsche Volk“ (gemäß nationalsozialistischer Definition von 1934) hat sich nichts dergleichen gegeben! Es hat weder eine Volksabstimmung, noch eine Abstimmung von legitimen Delegierten oder Repräsentanten zu diesem „Grundgesetz“ gegeben.

Wie sollte sich auch ein Volk selbst ein Gesetzeswerk geben, welches von den Besatzungsmächten zur Organisation eines Besatzungsgebietes verfügt wurde, nämlich auf Basis der Haager Landkriegsordnung Art. 43?


Lüge Nr. 2 „kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt“

Über das Grundgesetz hat keine „verfassungsgebende Gewalt“ entschieden. Es hat kein Organ über eine Verfassung abstimmen können, weder eine Nationalversammlung, noch eine Volksabstimmung.


Lüge Nr. 3 „Die Deutschen haben in freier Selbstbestimmung“

Wie jedermann weiß, haben die Deutschen in politischen Dingen seit 1933 gar nichts mehr entschieden! Insbesondere nichts in freier Selbstbestimmung!


Lüge Nr. 4 „Die Deutschen haben die Einheit Deutschlands vollendet.“

Wie vorliegend nachgewiesen, ist eine staatliche Einheit Deutschlands bis heute nicht hergestellt worden. Zudem bestehen überhaupt keine staatlichen Verhältnisse. BRD – diese drei Buchstaben stehen für "Besatzungsregime in Deutschland". Die BRD ist nichts weiter als eine Kolonialverwaltung der Besatzer und gegen die Interessen der Deutschen gerichtet. Dieses Wissen hat sich trotz Verdummungspropaganda der BRD-Mainstream-Medien in den vergangenen Jahren stark verbreitet und ist längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen.


Lüge Nr. 5 „Die Deutschen haben die Freiheit Deutschlands vollendet“

Völkerrechtlich korrekt bedeutet dieser Satz, dass das Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937 frei ist, also auch frei von Besatzungsrecht. Interessant oder?


Fazit: Die neue Präambel des „Grundgesetzes“ ist ein Konglomerat von zahlreichen Lügen.



Kommen wir nun zu den Länderverfassungen im Einzelnen.


Wer gehört gemäß seiner Verfassung zur BRD?


Verfassung von Baden-Württemberg, Artikel 23

(1) Das Land Baden-Württemberg ist ein republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat.

(2) Das Land ist ein Glied der Bundesrepublik Deutschland.


Verfassung von Brandenburg, Artikel 1 und 2

Art. 1: (1) Brandenburg ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland.

Art. 2: (1) Brandenburg ist ein freiheitliches, rechtsstaatliches, soziales, dem Frieden und der Gerechtigkeit, dem Schutz der natürlichen Umwelt und der Kultur verpflichtetes demokratisches Land ...


Verfassung von Hamburg, Artikel 1 und 3

Art. 1: Die Freie und Hansestadt Hamburg ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland.

Art. 3: (1) Die Freie und Hansestadt Hamburg ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat.


Verfassung von Hessen, Artikel 64, 65, 151, 152, 153 (Zwei verschiedene Staatsbezeichnungen für ein und dasselbe?)

Art. 64: Hessen ist ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland und als solcher Teil der Europäischen Union. Hessen bekennt sich zu einem geeinten Europa, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen ...

Art. 65: Hessen ist eine demokratische und parlamentarische Republik.

Art. 151: (1) Hessen wird alle Maßnahmen, die es auf Gebieten trifft, für welche die deutsche Republik die Zuständigkeit beanspruchen könnte, unter den Grundsatz stellen, daß die gesamtdeutsche Einheit zu wahren ist.

Art. 152: (1) Bis zur Bildung einer gesetzgebenden Körperschaft für die deutsche Republik kann die Regierung mit anderen deutschen Regierungen vereinbaren, daß für bestimmte Teile des Rechts eine einheitliche Gesetzgebung geschaffen wird, die der endgültigen gesamtdeutschen Einheit kein Hindernis bereiten darf.

Art. 153: (1) Die Zuständigkeiten zwischen der Deutschen Republik und Hessen sind von einer deutschen Nationalversammlung, die vom ganzen deutschen Volk zu wählen ist, verfassungsmäßig abzugrenzen.


Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern, Artikel 1 und 2

Art. 1: (2) Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland.

Art. 2: Mecklenburg-Vorpommern ist ein republikanischer, demokratischer, sozialer und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteter Rechtsstaat.


Verfassung von Nordrhein-Westfalen, Artikel 1

(1) Nordrhein-Westfalen ist ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland und damit Teil der Europäischen Union. ...

(3) Nordrhein-Westfalen trägt zur Verwirklichung und Entwicklung eines geeinten Europas bei, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Regionen wahrt und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen sichert. ...


Verfassung des Freistaates Sachsen, Artikel 1

Der Freistaat Sachsen ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Er ist ein demokratischer, dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Kultur verpflichteter sozialer Rechtsstaat.


Verfassung von Sachsen–Anhalt, Artikel 1 und 2

Art. 1: (1) Das Land Sachsen-Anhalt ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland und Teil der europäischen Völkergemeinschaft.

Art. 2: (1) Das Land Sachsen-Anhalt ist ein demokratischer, sozialer und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteter Rechtsstaat.


Verfassung von Schleswig-Holstein, Artikel 1 ("Rechtsstaat" fehlt)

Das Land Schleswig-Holstein ist ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland.


Verfassung des Freistaats Thüringen, Artikel 44

(1) Der Freistaat Thüringen ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Er ist ein

demokratischer, sozialer und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen verpflichteter Rechtsstaat.


Verfassung von Berlin, Artikel 1 (Rechtsstaat fehlt)

(1) Berlin ist ein deutsches Land und zugleich eine Stadt.

(2) Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland und als solches Teil der Europäischen Union.


Zu Berlin jedoch folgender Einwand:

Die westlichen Alliierten haben immer deutlich gemacht, dass Berlin kein Bestandteil der BRD ist und von ihr nicht regiert werden darf, sondern einen Sonderstatus behält. Rechtliche Grundlagen hierfür sind:


Fazit: Bis heute gibt es kein Dokument, welches belegt, dass Berlin Bestandteil der „BRD“ oder deren Hauptstadt ist. Für die in Berlin lebenden Menschen bedeutet dies genau wie für die im Saarland lebenden Menschen, dass für die Ausübung von Hoheitsgewalt durch Stellen der BRD jegliche Legitimation fehlt!


Wer gehört NICHT zur BRD?


Verfassung des Freistaates Bayern, Artikel 1, 2, 3, 3a, 178

Art. 1: (1) Bayern ist ein Freistaat.

Art. 2: (1) Bayern ist ein Volksstaat. ...

Art. 3: (1) Bayern ist ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat. Er dient dem Gemeinwohl.

Art. 3a: Bayern bekennt sich zu einem geeinten Europa, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Regionen wahrt und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen sichert. ...

Art. 178: Bayern wird einem künftigen deutschen demokratischen Bundesstaat beitreten. Er soll auf einem freiwilligen Zusammenschluß der deutschen Einzelstaaten beruhen, deren staatsrechtliches Eigenleben zu sichern ist.


Verfassung der Freien Hansestadt Bremen, Artikel 64, 65, 150 ("Rechtsstaat" fehlt)

Art. 64: Der bremische Staat führt den Namen „Freie Hansestadt Bremen“ und ist ein Glied der deutschen Republik und Europas.

Art. 65: (1) Die Freie Hansestadt Bremen bekennt sich zu Demokratie, sozialer Gerechtigkeit, Freiheit, Schutz der natürlichen Umwelt, Frieden und Völkerverständigung.

Art. 150: (1) Wenn in Gesetzen und Verordnungen vom geltenden Reichsrecht abgewichen werden soll, kommt ein entsprechender Beschluss der Bürgerschaft nur zustande, wenn zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl der Bürgerschaft anwesend sind und wenigstens zwei Drittel der Anwesenden, mindestens aber die Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl zustimmen.

(2) Dieser Artikel gilt bis zum Inkrafttreten einer Verfassung der deutschen Republik.


Verfassung von Niedersachsen, Artikel 1

(1) Das Land Niedersachsen ist hervorgegangen aus den Ländern Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe.

(2) Das Land Niedersachsen ist ein freiheitlicher, republikanischer, demokratischer, sozialer und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteter Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland und Teil der europäischen Völkergemeinschaft.


Verfassung von Rheinland-Pfalz, Artikel 74, 74a und 141

Art. 74: (1) Rheinland-Pfalz ist ein demokratischer und sozialer Gliedstaat Deutschlands.

Art. 74a: Rheinland-Pfalz fördert die europäische Vereinigung und wirkt bei der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist. ...

Art. 141: Bestimmungen dieser Verfassung, die der künftigen Deutschen Verfassung widersprechen, treten außer Kraft, sobald diese rechtswirksam wird.


Es fehlt das Wort "Bundesrepublik"! Gliedstaat Deutschlands bedeutet, dass es dem Deutschen Reich oder dem Teutschen Bund angehört!


Verfassung des Saarlandes, Artikel 60

(1) Das Saarland ist eine freiheitliche Demokratie und ein sozialer Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Das Saarland fordert die europäische Einigung und tritt für die Beteiligung eigenständiger Regionen an der Willensbildung der Europäischen Gemeinschaften und des vereinten Europa ein. ...


Quellen:

Alle aktuellen Landesverfassungen

Das Grundgesetz



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