Die bröckelnde Fassade der Reichsidentität im Saarlandfall und das machtpolitische Kalkül hinter der saarländischen Volksbefragung
- freiessaarland
- 3. Feb.
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Aktualisiert: vor 4 Tagen
Die Volksbefragung von 1955 war kein neutraler Akt der Selbstbestimmung, sondern der zentrale Hebel einer doppelten Machtstrategie:
Während die Bundesrepublik das Saarabkommen als Eintrittskarte in die westliche Staatengemeinschaft nutzte, arbeitete sie gleichzeitig systematisch an dessen Scheitern, um das Saarland anschließend unter dem Etikett eines „Volkswillens“ einzugliedern. Das Saarland war das Opfer einer kalkulierten Staatsraison.

1. Ausgangspunkt: Die Reichsidentität als juristische Schutzbehauptung
Die frühe Bundesrepublik operiert staatsrechtlich mit einer hoch aufgeladenen Identitätsformel:
Das Deutsche Reich besteht fort; die Bundesrepublik ist dessen einzige legitime Organisationsform; territoriale Verluste sind zwar faktisch, aber nicht rechtlich.
Diese Konstruktion erfüllt drei Funktionen:
Abwehrfunktion nach außen– gegen alliierte Gebietsregelungen– gegen die Anerkennung der DDR
Legitimationsfunktion nach innen– die BRD ist „kein Staat unter vielen“, sondern der wahre Staat der Deutschen
Verantwortungsverschiebung– Schuld und Bruch liegen vor 1945, nicht bei der BRD selbst
Die behauptete Reichsidentität ist die juristische Fassade, errichtet zur Stabilisierung westdeutscher Staatlichkeit unter Besatzungsbedingungen.
Der Saarlandfall ist der Moment, in dem diese Fassade zu bröckeln beginnt.
2. Das Saarland als Störkörper im Reichsnarrativ
Das Saarland ist für diese Identitätskonstruktion gefährlich, weil es:
kein besetztes deutsches Gebiet ist,
sondern seit 1947:
eine eigene Verfassung,
ein klar benanntes Staatsvolk,
eine eigene Staatsangehörigkeit,
eigene Staatspraxis besitzt,
und völkerrechtlich nicht der BRD untersteht.
Damit ist das Saarland ein konkurrierendes Ordnungsmodell: ein deutscher Staat außerhalb der verfassungsmäßigen BRD-Ordnung (Grundgesetz FÜR die BRD).
Das ist für die Reichsidentität gefährlicher als die DDR, weil:
die DDR ideologisch delegitimiert werden kann („unfrei“, „fremdbestimmt“),
das Saarland aber demokratisch, europäisch und rechtlich sauber organisiert ist.
Das Saarland entzieht sich der simplen Dichotomie:
BRD = Freiheit / DDR = Unfreiheit
3. Der entscheidende Bruch: Zustimmung zum Saarstatut
Mit dem Saarstatut akzeptiert die BRD:
die völkerrechtliche Herauslösung des Saarlandes,
die Nichtgeltung des Grundgesetzes,
eine internationale Garantieordnung.
Das ist ein harter Rechtsbruch zur eigenen Identitätsbehauptung.
Denn wenn die BRD wirklich:
der fortbestehende Gesamtstaat wäre,
mit originärem Rechtsanspruch auf das gesamte Reichsgebiet,
dann wäre jede Zustimmung zu einer solchen Abtrennung verfassungswidrig aus eigener Logik. Die BRD entscheidet sich trotzdem dafür.
👉 Warum? Aus machtpolitischem Kalkül.
4. Das eigentliche Interesse der BRD: Westintegration vor Einheit
Die primäre Staatsräson der frühen BRD ist die Westintegration, die Einheit ist zweitrangig.
Konkrete Interessenlage:
(1) Souveränität durch Anpassung
Frankreich macht klar:
volle westdeutsche Souveränität
NATO-Integration
internationale Anerkennung
gibt es nur, wenn die Saarfrage „befriedet“ wird.
Das Saarland wird damit:
Verhandlungsmasse für die staatliche Konsolidierung der BRD.
(2) Kontrollierte Präzedenzvermeidung
Die BRD will keinen offenen Präzedenzfall schaffen, der sagt:
„Gebiete können endgültig aus dem deutschen Staatsverband ausscheiden.“
Deshalb:
keine offene Aufgabe des Anspruchs,
keine Anerkennung der saarländischen Staatlichkeit als dauerhaft legitim,
aber faktische Zustimmung zur Abtrennung.
Das Ergebnis ist eine hybride Lösung:
rechtlich abgetrennt,
rhetorisch „nur vorübergehend“.
Mit dem Saarabkommen von 1954 akzeptierte die Bundesrepublik Deutschland formell einen völkerrechtlichen Zustand, der ihrem eigenen staatsrechtlichen Selbstverständnis widersprach.
Das Saarland sollte bis zu einem künftigen Friedensvertrag autonom, europäisch internationalisiert und außerhalb des Staatsverbandes der Bundesrepublik verbleiben. Diese Abtrennung sowie die Vertragstreue beim Saarabkommen waren der politische Preis, den Frankreich für die westdeutsche Souveränität, NATO-Integration und volle Westintegration verlangte.
Die Annäherungstheorie: Juristische Schadensbegrenzung
Das Bundesverfassungsgericht liefert die passende Begleitmusik:
Es erklärt:
die Abtrennung sei keine Entfernung, sondern eine „Annäherung“.
Die Bundesregierung rechtfertigt die Zustimmung zum Saarstatut explizit mit der Erwartung, dass ein späterer Volksentscheid zugunsten der BRD ausgehen werde.
Damit wird:
ein realer Rechtsbruch in eine teleologische Erzählung überführt.
(eine zielgerichtete Darstellung von Ereignissen, Handlungen oder Entwicklungen, die auf ein vorherbestimmtes Ende („Telos“) ausgerichtet ist)
Die Funktion ist klar:
Reichsidentität retten, ohne sie durchzusetzen, und
Widersprüche zu verdecken.
Die eigentlich bereits akzeptierte Abtrennung wird rückwirkend in einen scheinbaren freien Volkswillen zur BRD-Eingliederung überführt.
6. Das Doppelspiel: Vertrag nach außen – Sabotage nach innen
Formale Vertragstreue
Nach außen stellte sich die Bundesrepublik als verlässlicher Vertragspartner dar:
Zustimmung zum Saarstatut
Anerkennung der Autonomie der Saar
Verpflichtung auf Neutralität im Abstimmungskampf
Garantie des Statuts bis zu einem Friedensvertrag
Faktische Vertragsunterminierung
Parallel dazu belegen die Quellen ein systematisches gegenteiliges Vorgehen:
massive finanzielle Unterstützung pro-deutscher Parteien,
Finanzierung von Zeitungen, Druckwerken, Wahlmaterial,
verdeckte Steuerung nationalistischer Kampagnen,
gezielte emotionale Mobilisierung gegen das Statut.
Landtagspräsident Peter Zimmer beziffert die eingesetzten Mittel auf über 1,5 Milliarden Franken für Propaganda, Parteiarbeit und Medien an der Saar – ausdrücklich aus Bundesmitteln
Dieses Vorgehen wird damals offen ausgesprochen:
„von der Bundesrepublik bezahlte Propaganda, um das Saarabkommen zu zerschlagen“
Damit handelte die BRD vertragswidrig, während sie sich zugleich international auf eben diesen Vertrag berief.
Die Volksbefragung als machtpolitisches Instrument
Auf dem Papier sollte die Volksbefragung eine Entscheidung über das Europäische Saarstatut sein. Tatsächlich wurde der Inhalt der Abstimmung gezielt verfälscht:
Das europäische Autonomiemodell wurde aus dem Diskurs verdrängt.
Die Abstimmung wurde emotional umgedeutet in: „Deutschland oder Fremdherrschaft“.
Das Narrativ „Heim ins Reich“ ersetzte jede sachliche Debatte
Die gezielte Irreführung
Die Bundesrepublik wusste nach eigener Einschätzung, dass eine nüchterne, faire Abstimmung über ein autonom-europäisches Saarland reale Zustimmungschancen gehabt hätte. Genau deshalb wurde sie verhindert.
Stattdessen:
Angstkampagnen,
Loyalitätstests,
Diffamierung der Befürworter des Statuts als „Separatisten“,
moralische Erpressung („Verrat am deutschen Volk“).
Die Volksbefragung wurde damit kein Ausdruck von Selbstbestimmung, sondern ein instrumentalisiertes Mittel, um ein politisches Ziel der Bundesrepublik nachträglich zu legitimieren.
Die Doppelstrategie der BRD
Das Vorgehen folgt einer klaren Logik:
Ebene 1 – außenpolitisch
Vertragstreue demonstrieren
Westintegration sichern
Vertrauen der Alliierten erhalten
Reichs- und Alleinvertretungsanspruch rhetorisch bewahren
Ebene 2 – innenpolitisch / saarländisch
eigenes Abkommen gezielt zu Fall bringen
nationalistisches Klima erzeugen
Abstimmung manipulativ beeinflussen
anschließende Einverleibung ermöglichen
Diese Doppelstrategie erlaubte es der BRD, beides gleichzeitig zu erreichen:
Westintegration als "souveräner Staat"
Einverleibung des Saarlandes
Nach dem NEIN: Inszenierung als „Sieg des Volkes“
Nach dem Scheitern des Statuts wurde das Ergebnis umgedeutet, als „freie Entscheidung des Saarvolkes“, obwohl eine gezielte Einflussnahme
und Vertragsbruch durch massive, faktisch ausländische Einmischung stattfand.
Dabei war:
die Befragung rechtlich nicht bindend und
der Abstimmungsgegenstand nicht die "Rückkehr zur BRD"
Es war ein machtpolitisch gesteuertes Schauspiel, das bis heute als demokratische Willensbekundung verkauft wird
7. Gesamtbild: Warum dieses Vorgehen „logisch“ war
Im Zusammenhang von:
Westintegration,
Kaltem Krieg,
Reichsidentitätsnarrativ,
und Saarland als geopolitischem Sonderraum
wird das Vorgehen der BRD erklärbar:
Die Bundesrepublik konnte sich nicht leisten, das Saarland dauerhaft preiszugeben. Die Lösung war ein Doppelspiel: Vertrag nach außen – verdeckte Sabotage nach innen –und danach die Umdeutung des Ergebnisses zur demokratischen Legitimation.
Hinweise auf die BRD-Doppelstandards: Selektive Anwendung des Selbstbestimmungsrechts
Während die saarländische Volksbefragung als legitimer Ausdruck von Selbstbestimmung gewertet wird, werden gesamtdeutsche Volksbefragungs-Initiativen als staatsgefährdend delegitimiert. Die KPD z.B. organisierte (mit Unterstützung der DDR) Volksbefragungen zur deutschen Einheit, gegen Remilitarisierung und für einen Friedensvertrag. Repessiv wurde dieses Vorgehen als staatsfeindliche Agitation behandelt und die KPD daraufhin verboten.
Wenn Forderungen von außen kamen – etwa:
Reparationsforderungen
Entschädigungsansprüche
Haftung für Reichsschulden
völkerrechtliche Altverpflichtungen
dann argumentierte die BRD:
Die BRD ist ein neuer Staat, nicht identisch mit dem Deutschen Reich.
Wenn es aber um:
Alleinvertretungsanspruch
deutsche Einheit
Staatsgebiet
Saarland, DDR, Ostgebiete
ging, lautete die Linie:
Das Deutsche Reich besteht fort – die BRD ist seine einzige legitime Organisationsform.
Carlo Schmid: Man gebe nur einem Teil Deutschlands eine „Organisationsform“. man organisiere ein Staatsfragment.
Quellen:
Gehrig S.: Recht im Kalten Krieg
Peter Zimmer: Für Europa
Johannes Hoffmann: archivierte Reden



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