
Hier finden Sie eine übersichtliche Zusammenstellung aller rechtlichen Grundlagen, mit denen sich die SaarChance beschäftigt und für ein Freies Saarland einsetzt sowie grundlegendes Infomaterial. Angegebene Seiten beziehen sich immer auf die PDF-Seitenzahl, sofern nicht anders angegeben.
Die Wichtigsten Informationen zur Sammelbewegung Freies Saarland (SaarChance)
Wir könnten frei sein - Ein kurzes Motivationsschreiben, warum wir frei sein wollen
Unsere Flyer zum Thema Freies Saarland
Übersichtliche Zeittafel zur deutschen und saarländischen Geschichte
Ausführlichere, kompakte Infos zur deutschen und saarländischen Geschichte
Was der Saarländer von seinem Staat wissen muß - Grundlagenwissen über den eigenen Staat und das Recht - Einführung in die saarländische Staatsbürgerkunde
Original-PDF ohne Vergleich mit der gefälschten 1956er-Fassung
Notwendige Unterlagen für das Feststellungsverfahren der saarländischen Staatsangehörigkeit aufgrund der Abstammung
Wichtigste saarländische Gesetze und Verordnungen
Verordnung Nr. 530 betr. die Eigenschaft als Saareinwohner
(Amtsblatt der Regierungskommission des Saargebietes, Nr. 9 vom 25. Juni 1921)
Die Verfassung des Saarlandes im rechtsgültigen Stand von 1953
Die Verfassung des Saarlandes im Original von 1947, Ausgabe von 1948
Anlagen zur Verfassung des Saarlandes
Unterschiede zur früheren und heutigen Verfassung zusammengefasst
Kreis- und Gemeindeordnung von 1951 für die sich selbstverwaltenden Gemeinden
(Amtsblatt des Saarlandes Nr. 37/1951; Gemeindeordnung S. 1-20; Kreisordnung S. 20-25)
Gesetz über die allgemeine Landesverwaltung des Saarlandes von 1950
(Amtsblatt des Saarlandes Nr. 54/1950; S. 2-8)
Gesetze zur saarländischen Staatsangehörigkeit
Wir berichteten bereits hier über die saarländische Staatsangehörigkeit:
1. Erste Fassung des saarländischen Staatsangehörigkeitsgesetzes (1948)
2. Erste Änderung der Erstfassung des saarländischen Staatsangehörigkeitsgesetzes (1949)
3. Zweite Änderung der Erstfassung des saarländischen Staatsangehörigkeitsgesetzes (1953)
4. Bekanntmachung der Neufassung zum saarländischen Staatsangehörigkeitsgesetzes, Sonderdruck (1954)
5. Dritte Änderung der Erstfassung des saarländischen Staatsangehörigkeitsgesetzes (März 1956: Aufhebung der aktuellen Fassung von 1954, Alte Fassungen weiterhin in Kraft)
6. Aufhebungsgesetz zur saarländischen Staatsangehörigkeit (Dez. 1956: Aktuelle Fassung von 1954 wird wieder in Kraft gesetzt, alle älteren Fassungen aufgehoben, rechtsbereinigende Wirkung)
7. Aktuell gültige und digitalisierte Fassung des saarländischen Staatsangehörigkeitsgesetz (Fassung des 1954iger Sonderdrucks)
8. Aktuell gültige Originalfassung der Ausführungsbestimmung zur saarländischen Staatsangehörigkeit. Diese wurde weder geändert noch aufgehoben. (1948)
Gesetz Nr. 550 über Personalausweise, Amtsblatt Nr. 130 vom 31.Dez. 1956
(Üngültigkeit der Persos bei falscher Staatsangehörigkeitsangabe)
Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen für Staatenlose
Gemäß BGBl 1976 Nr. 22 "Gesetz zu dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen" Art. 27 und 28 werden in der BRD Personalausweise und Reisepässe an Staatenlose ausgegeben. (S. 11)
Personalausweise und Reisepässe sind nur eine VERMUTUNG der Deutschen Staatsangehörigkeit
Dies wurde in Drucksache 19/3516 von 2018 durch einer Kleinen Anfrage der AFD zu Staatsangehörigkeitsausweisen festgestellt.
Zur Übersicht saarländischer Gesetze
Amtsblatt des Saarlandes vom 2. Feb. 1953, Bekanntmachung über die Nummerierung von Gesetzen. Vom 12. Januar 1953 (S. 15-22)
Wirtschaftsverträge und Abkommen
1. Wirtschaftskonvention zwischen Frankreich und dem Saarland vom 03. Mai 1955
Dieser Wirtschaftsvertrag von 1955 wird von der BRD verschwiegen und war nur im Landesarchiv des Saarlandes in Form einer Abschrift aufzufinden.
2. Pariser Saarkonventionen vom 20. Mai 1953
3. Pariser Saarkonventionen vom 3. März 1950
Beitritte in internationale Staatsverbände sowie Staatsverträge des Saarlandes mit anderen Staaten
Amtsblatt der europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl 2. Jahr
Zur Saarmark
Verordnung Nr. 94 betreffend Geldverkehr im Saarland. (S. 6) vom 13. Juni 1947
und Verordnung Nr. 122 über die Regelung des Geld- und Devisenverkehrs im Saarland vom 16. November 1947 sowie Verordnung Nr. 123.

Rund um die Volksbefragung von 1955 und die Eingliederung
Ein kurzer geschichtlicher Überblick
Johannes Hoffmanns Zitat zur Volksbefragung bei 1:38.
Zur Übersicht der damaligen Lage
Das Abkommen zum Saarstatut von 1954
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über das Statut der Saar vom 23. Okt. 1954, Bekanntgegeben im Amtsblatt des Saarlandes Nr. 87 vom 23. Juli 1955
(Abkommen: S.1-2, Wahlbedingungen: S.2-8)
Bundesgesetzblatt Teil II 1955 Nr. 7 vom 25.03.1955, Gesetz und Abkommen zum Saarstatut (S. 83-88)
Zur Abstimmungsfarce und der offensichtlichen Unrechtmäßigkeit des Abkommens haben wir uns bereits hier geäußert:
Die Wartburtrede "Für Europa!" zum Saarstatut von Landtagspräsident des Saarlandes Peter Zimmer vom 13.08.1955
Aufgliederung der Themen und Transkription der wichtigsten Punkte der Rede:
Der Saarvertrag vom 27. Oktober 1956 (mit gebrochenem Siegel)
VERTRAG ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK ZUR REGELUNG DER SAARFRAGE vom. 27. Okt. 1956
[Luxemburger Saarvertrag]
Gesetz über die Eingliederung des Saarlandes vom 29.12.1956
Beitrittserklärung des Saarlandes im Amtsblatt vom 29.12.1956
Veröffentlichungen im Amtsblatt treten erst einen Tag nach Verkündung in Kraft. Jedoch wird am gleichen Tag schon im BGBl. davon gesprochen, dass NACHDEM die Beitrittserklärung beschlossen worden sei, man das Saarland aufzunehme.
Änderungen des Saarvertrags
Berichtigungen einiger textlicher Unstimmigkeiten im Saarvertrag durch das Protokoll vom 1. Dezember 1956 (BGBl. II. 1956 S. 1832; in der PDF S. 246-250. )
Abkommen vom 20. August 1981 zur Änderung des Saarvertrags
BGBl. Jahrgang 1981 Teil II Nr. 40, ausgegeben am 24.12.1981, Seite 1106
Gesetz zu dem Abkommen vom 20. August 1981 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage, vom 21.12.1981 (PDF: S. 1-3)
BGBl. Jahrgang 1982 Teil II Nr. 5, ausgegeben am 05.02.1982, Seite 102
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-französischen Abkommens zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage, vom 26.01.1982
Gesetzesentwurf zum Abkommen vom 19. Juli 1994 zur Änderung des Saarvertrags
Langer Titel: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Juli 1994 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage
[Das Abkommen ist noch nicht in Kraft, nach BR-Drucksache 465/95]
Hier geht es um den Ausbau der Saar zu einer Großschifffahrtsstraße.
Faktische Änderung und teilweise Aufhebung des Saarvertrags durch Vertrag zur Gründung der Europäischen (Wirtschafts-) Gemeinschaft vom 25. März 1957
BGBl. Jahrgang 1957 Teil II Nr. 23, ausgegeben am 19.08.1957, Seite 753
Gesetz zu den Verträgen vom 25. März 1957 zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft, vom 27.07.1957
BGBl. Jahrgang 1957 Teil II Nr. 35, ausgegeben am 05.11.1957, Seite 1678
Berichtigung zu dem Gesetz zu den Verträgen vom 25. März 1957 zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (Bundesgesetzblatt II S. 753), vom 17.10.1957
BGBl. Jahrgang 1958 Teil II Nr. 1, ausgegeben am 08.01.1958, Seite 1
Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft, vom 27.12.1957
Selbstbestimmungsrecht der Völker
Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist eines der Grundrechte des Völkerrechts. Es besagt, dass ein Volk das Recht hat, frei über seinen politischen Status, seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Dies schließt seine Freiheit von Fremdherrschaft ein.
Dieses Selbstbestimmungsrecht ermöglicht es einem Volk, eine Nation bzw. einen eigenen nationalen Staat zu bilden oder sich in freier Willensentscheidung einem anderen Staat anzuschließen.
Heute wird das Selbstbestimmungsrecht der Völker allgemein als gewohnheitsrechtlich geltende Norm des Völkerrechtes anerkannt.
Sein Rechtscharakter wird außerdem durch den "Zivilpakt" von den UNO-Mitgliedern anerkannt oder länger durch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (engl. ICCPR = International Covenant on Civil and Political Rights) vom 19. Dezember 1966.
Auch durch den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (engl. ICESCR = International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights), ebenfalls vom 19. Dezember 1966, wurde das Selbstbestimmungsrecht der Völker anerkannt. Damit gilt es universell.
Beide PDFs zu beiden Pakten stammen vom Deutschen Institut für Menschenrechte (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/).
Die Atlantik Charta
Die UN-Charta / Charta der Vereinten Nationen
Besonderes Augenmerk sollte auf das internationale Treuhandsystem in Kapitel XII gerichtet werden - ab S. 13 zu finden (Aufgabe der nationalen Souveränität) - sowie auf Artikel 1 (2) zum Selbstbestimmungsrecht der Völker.
Grundgesetz für die BRD mit Besatzungsstatut
Kommentar zu Artikel 23 alte Fassung, der Präambel und der Illegalität von BRD-Steuern
Wie entstand die BRD?
Hier links schön in 90 Sekunden zu sehen, wie viel Freiwilligkeit und Selbstbestimmung im GG steckte.
"Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten. ... Auch ein Staatsfragment muss eine Organisation haben ..."
Adenauers Bewertung der Saarfrage im Bundestag der 144. Sitzung in Bonn, den 30. Mai 1951.
Adenauer gibt in dieser Sitzung zu, dass von frz. Seite geplant war, das Saarland zu einem souveränen Saarstaat zu machen, zu einem zweiten Luxenburg in Europa. Gegen diese Bestrebungen hetzt Bonn und will dem Saarland seine Staatlichkeit absprechen - eine Staatlichkeit, die es als "Staatsfragment" ohne Verfassung (Carlo Schmid) selbst gar nicht vorweisen kann.
"Zweites Bundesbereinigungsgesetz" vom Nov. 2007
Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG)
G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614 (Nr. 59)
Gesetz über die Eingliederung des Saarlandes (aufgehoben mit 2. BMJBBG)
Gesetz zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (aufgehoben mit 2. BMJBBG)
Zu Bundesrecht gehört auch die Abgabenordnung (AO), die angeführt wird, warum man Steuern an die BRD zu zahlen habe.
Deutsche Länderverfassungen und ihre verfassungsmäßige Zugehörigkeit zur BRD
Wir berichteten bereits ausführlich über dieses Thema hier:
Verfassung des Saarbeckengebietes von 1920
Rechtmäßige Abtrennung des Saargebiets gemäß den Haager Abkommen
Kommentar zu den Haager Abkommen und ihre Bedeutung für das Saargebiet
Haager Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs.
Vom 18. Oktober 1907 = Haager Landkriegsordnung = HLKO
Haager Abkommen zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle. Vom 18. Oktober 1907
Offizielle Bestätigung über die Eigenstaatlichkeit des Saarlandes
"[Die Verfassung des Saarlandes vom 15. Dezember 1947] ist bis heute eine der wesentlichen Grundlagen der Eigenstaatlichkeit des Saarlandes nach dem Zweiten Weltkrieg. Sie bestimmte und prägte seither das Verfassungsleben an der Saar und schuf Verfassungsidentität neben einem gewachsenen und mittlerweile fest verwurzelten saarländischen Landesbewusstseinin der Bevölkerung." [S.31/665]
"Der Versailler Vertrag sicherte dem Land als Saargebiet erstmals ein staatsrechtliches Eigenleben in der Zeit unter der Völkerbundsverwaltung (1920 – 1935). Dieses staatsrechtliche Eigenleben setzte sich nach der Rückgliederung von 1935 ins Deutsche Reich im Reichsland „Saarland“ bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges fort und wurde unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg mit der Schaffung eines Regierungspräsidiums Saar sowie 1947 mit der Gründung des
Saarlandes als Land – unter dem Protektorat Frankreichs – wiederhergestellt." [S.32/665]
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