Die Deutschen bekamen 1948 ein sog. Kopfgeld von 40 DM für eine Registrierung in Form von Falschgeld als Banknoten. Hier die unglaubliche Geschichte dahinter.
Zur Deutschen Mark für "natürliche" Personen
Das Geld scheint mit der natürlichen und juristischen Person im Zusammenhang zu stehen.
Im Saarland hat man nach unseren bisherigen Erkentnissen keine solche Unterscheidung getroffen!!! Im Saarland hatten die Menschen weiterhin den Status einer natürlichen Person mit Familienname und Wohnsitz. Siehe auch Anträge aus der Saarstaatzeit. LINK
Thesen bzgl. der Geldeinführung
1. Die Deutschen haben 1948 ihr eigenes Kopfgeld kassiert, um sich mit einer neu erschaffenen und neu registrierten, juristischen Person zu identifizieren. Natürliche Personen mit Wohnsitz ließen sich registrieren als eine juristische Person in Wohnhaft. Wenn man genau versteht, was in Deutschland passiert ist, macht einen dieser Gedanke sprachlos.
2. Wir benutzten nicht immer echte Banknoten in Deutschland. (Fehlende Angaben)
Wie war das, als die erste Deutsche Mark eingeführt wurde?
(Stand: 05.04.2020)
Was heißt das eigentich? juristische und natürliche Person? Gibt es da überhaupt einen Unterschied? Es geht hier um eine unterschiedliche Rechtsfähigkeit von Rechtssubjekten.
Natürliche Person In Wikipedia finden wir folgenden Eintrag zum Thema natürliche Person:
Und im „Juristischen Wörterbuch“ von Gerhard Köbler heißt es:
Juristische Person = rechtlich geregelte tote Sache in geregelter sozialer Organisation (Zusammenfassung von Menschen oder Sachen in Wohnhaft) (vergleiche Wohnsitz weiter unten)
So wird der Begriff "Juristische Person" in Wikipedia beschrieben:
(Stand: 05.04.2021)
"Kopfgeld (auch Kopfprämie) ist – der ursprünglichen Bedeutung nach – das Geld, das jemand erhält, der eine bestimmte Person tötet, lebend beibringt oder sachdienliche Hinweise zur Ergreifung erbringt. [...] Kopfgeld wird meist im Zusammenhang mit Verbrechen oder vermissten Personen ausgesetzt."
In Wohnhaft oder mit Wohnsitz?
Wikipedia hat dazu keinen Eintrag.
Auch im Juristischen Wörterbuch (15. Auflage) gibt es keinen Eintrag zu Wohnhaft.
Wohnhaft wird mittlerweile situativ anders wahrgenommen.
"Jetzt bekommen wir unfreiwillig, aus seuchenbezogenem Anlass, das nächste sprachliche Husarenstück um die Ohren gehauen! Wer hat sich jemals vor 2020 ernsthaft mit einer möglichen “Wohnhaft” auseinandergesetzt? Niemand hat das Thema wirklich ernst genommen. Überall und allerorten faselte jeder leichtgläubig von seiner Wohnhaftigkeit hier oder dort. Dabei haben wir bereits im Jahr 2013 zarte Anzeichen entsprechender “Verhaftungen” von Wohnraum und Zwang zu Gesicht bekommen. Erinnern sie sich noch? Damals wurde die wohnhaft-bezogene “Propaganda-Abgabe” (Rundfunkgebühren) eingeführt. Viele Betroffene haben damals noch gewitzelt und den gesamten Vorgang unwissend als “Rätselhaft” beschrieben. Was für eine folgenschwere Untertreibung, die den Deutschen heute mehr als acht Milliarden Euro pro Jahr kostet.
Aber jetzt ist genau das passiert, was “Wohnhaft” wirklich bedeutet. Sie dürfen nach 21 Uhr nicht mehr ohne triftigen Grund auf die Straße, da das Virus auf die Minute genau ziemlich aggressiv wird und alle befällt, die die “Wohnhaft” ignorieren. Begegnet ihnen zu allem Überdruss noch die POLIZEI, wird als erstes kontrolliert wo sie einsitzen, also wo genau sie ihre “Wohnhaft” abzuleisten haben. Und sie wissen es zu genau, dass “Wohnhaft” den Nagel mehr als nur auf den Kopf trifft."
Schauen wir mal, was unter § 7ff. Bürgerliches Gesetzbuch steht:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3256 Geltung ab 01.01.1964;
Buch 1 Allgemeiner Teil Abschnitt 1 Personen
Titel 1 Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
§ 7 Wohnsitz; Begründung und Aufhebung
§ 7 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Orte seinen Wohnsitz.
(2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen.
(3) Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie aufzugeben.
Durch Punkt 3 die dritte These: Man gibt seinen Wohnsitz (unwissentlich) auf durch Anmeldung und Registrierung bei einer Meldebehörde. Durch diesen Akt entsteht eine Obligation, die man als juristische Person versteht. So wird die natürlichen Person mit dem Wohnsitz aufgegeben, um sich mit einer neuen aber juristischen Person mit Wohnhaft einzulassen.
Das Kopfgeld für die Tötung der natürlichen Person?
Hier schauen wir uns die "Banknoten" von 1948 genauer an, die die Deutschen als Kopfgeld bekommen haben. Zunächst 40 DM und einen Monat später 20 DM.
"Die Deutsche Mark (abgekürzt DM und im internationalen Bankenverkehr DEM, umgangssprachlich auch D-Mark oder kurz Mark, im englischsprachigen Raum meist Deutschmark) war von 1948 bis 1998 als Buchgeld, bis 2001 nur noch als Bargeld die offizielle[1]Währung in der Bundesrepublik Deutschland und vor deren Gründung in den drei westlichen Besatzungszonen Deutschlands und den westlichen Sektoren Berlins."
"Die Bank deutscher Länder (BdL) wurde am 1. März 1948 per Erlass in Frankfurt am Main gegründet.[1]
[Am 23. Mai 1949 wurde erst das Grundgesetz verkündet.]
Die drei Westalliierten setzten es per Erlass in ihren jeweiligen Besatzungszonen separat durch: die USA durch das 'Gesetz Nr. 60' vom 1. März 1948, Großbritannien durch 'Verordnung Nr. 129' vom 1. März 1948 und Frankreich durch 'Verordnung Nr. 203' vom 26. März 1948 (Volltext)"
"Infos zu Banknoten als eigener Wert.
Banknoten stellen einen eigenen Wert dar. Dieser beruht auf dem Vertrauen in die Aufrechterhaltung der Zahlungsfunktion dieser Banknote oder auch auf dem Vertrauen in die Notenbank, welche die Banknote ausgegeben hat. Eine Banknote oder auch eine Münze ist dann gesetzliches Zahlungsmittel von einem Staat, wenn diese mit Gesetzeskraft dazu bestimmt wurde, rechtswirksame wirtschaftliche Guthaben zu erfüllen.
Mit dem jeweiligen gesetzlichen Zahlungsmittel muss sich ein jeder zufriedengeben, wenn er dieses als Zahlung erhält. Es ist die hoheitliche Aufgabe des Staates, Währungen zu bestimmen und diese als das gesetzliche Zahlungsmittel vorzuschreiben. Der Annahmezwang, der sich hieraus für alle Gläubiger ableitet, ist hier in Bezug auf die Banknoten unbeschränkt. Bei Münzen verhält sich das anders, hier beschränken die meisten Länder die Annahmepflicht von Münzen administrativ."
Die ersten Serien von Deutsche Mark Banknoten vor der Gründung der BRD
Eine Banknote ist eine Inhaberschuldverschreibung. (ein sogenannter Solawechsel) Dieser muss auch gewisse vorgeschriebene Mindestmerkmale aufweisen können:
1. Die Bezeichnung als Wechsel, Banknote, Schuldschein muss in der entsprechenden Sprache vermerkt sein.
2. Die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen.
3. Den Namen dessen, der bezahlen soll.
4. Die Angabe des Tages und Ortes der Ausstellung.
5. Die Unterschrift des Ausstellers.
6. Eine fortlaufende Nummer.
7. Der Betrag muss in Worten ausgeschrieben sein.
Diese wichtigsten Merkmale einer Banknote sind auf keiner Banknoten Serie der Deutschen Mark bis 1949 zu finden.
Die Deutsche Mark sei eine echte Bankenote gewesen, heißt es.
Wir finden aber nicht alle Merkmale, die das bestätigen. War die DM also Falschgeld??
1. Es fehlten Datum und Erfüllungsort
2. Es fehlten beide Unterschriften
3. Es fehlte teilweise die Bezugsbank
Erst ab 1949 sind diese Merkmale auf den Geldscheinen aufgetaucht. Damals war die Bezugsbank die Bank Deutscher Länder.
Schauen wir uns zum Vergleich die letzten Deutsche Mark Banknoten etwas genauer an. Da wurde das Geld dann über die Deutsche Bundesbank ausgegeben.
Sehen Sie sich im oberen Bild links unten und im unteren Bild rechts (vergrößert) die Symbole im Blindenzeichen an. Zu weit hergeholt?
Hier sehen wir schon ein Copyright-Zeichen, also bereits vor dem Euro. Begeht jemand der Falschgeld fälscht also eine Copyright-Verletzung?
Betrachten wir nun Euro-Geldscheine.
Vom Euro heißt es, er wäre ein gesetzliches Zahlungsmittel. Wir finden darüber aber keine Gesetze in Deutschland, die das bestätigen können. Eine einzige Angabe findet sich im Gesetz für die Deutsche Bundesbank im §14 der Notenausgabe:
„Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank hat die Stückelung und die
Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten öffentlich bekanntzumachen.“
Dazu Wikipedia:
„Der §14 legt insbesondere auch das gesetzliche Zahlungsmittel, auf Euro lautende Banknoten, fest. Andere Geldformen, z.B. Giroguthaben bei einer Geschäftsbank sind also kein gesetzliches Zahlungsmittel. Münzen werden im Gesetz gar nicht erwähnt.“
"Leider ist §14 ein auf die Bundesbank intern bezogenes Gesetz und hat keine Allgemeingültigkeit. Das ein §14 für Notenausgabe eine Deklaration für eine gesetzliche Währung sein soll, ist einfach nur dummes Zeug. Schließlich lautet der § auf Euro lautende Banknoten, und die existieren nicht, denn der Euro ist keine gesetzlich gültige Banknote wie behauptet. Sehen wir uns die Anforderungen der gesetzlichen Vorgaben für eine Banknote noch einmal an und vergleichen es mit dem Euro-Geldschein:
1. Es fehlt auf dem Euro die Angabe, dass es sich um eine Banknote handelt.
2. Es fehlen Datum und Erfüllungsort
3. Es fehlen beide Unterschriften
4. Es fehlt die Bezugsbank
5. Es fehlt der Wert als Wort (Bsp. Einhundert)
Stattdessen können wir auf dem Euro-Schein ein Copyright-Zeichen BCE ECB EZB EKT EKP. Das © Urheberrechtssymbol dient zur Kennzeichnung eines bestehenden Schutzes. Man kann Sie also im rechtlichen Sinne beim Kopieren von Euros nicht wegen Herstellung von Falschgeld belangen, sondern lediglich wegen Verletzung eines Copyrights.
EURO-Geldscheine sind keine Banknoten und Mangels Gesetz auch kein gesetzliches Zahlungsmittel. Verlangen Behörden für ihre fiktiv erschaffenen Forderungen zum Ausgleich eine Zahlung in Form von EURO, so ist das nicht möglich, weil es kein Zahlungsmittel ist. Es sind Tauschobjekte und für ein solches privatrechtliche Tauschobjekt bedarf es einer vertraglichen Übereinkunft. Ohne Vertrag kein Zahlungsanspruch in EURO-Geldscheinen."
Auszug aus :
Mehr zu diesem Thema im Buch "Wenn der Saarmen der Erkenntnis keimt - Band 1"; S.141 ff.
Wikipedia-Screenshot:
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