top of page
Kiliam Kaydo

Migrationspolitik Merkels nach UN und GG rechtswidrig

Man muss wirklich staunen, wie viel Unrecht sich der Deutsche gefallen lässt...

Ich beziehe mich hier auf die UN-Menschenrechtskommision vom 27. Juni 1997. Merkel handelt vorsätzlich rechtswidrig. Denn dort heißt es:


Inhalt der Resolution


Artikel 1

Die in dieser Erklärung gesetzten Normen sind in allen S i t u a t i o n e n

anzuwenden[...] Die Normen in dieser Erklärung sind unter allen Umständen verbindlich.


Artikel 2

Diese Normen sind verbindlich für und anwendbar auf alle Personen,

Gruppen und Obrigkeiten ungeachtet ihres gesetzlichen Status.


Artikel 3

Rechtswidrige Bevölkerungstransfers umfassen eine Praxis oder Politik,

die den Zweck oder das Ergebnis haben, Menschen in ein Gebiet oder

aus einem Gebiet zu verbringen, sei es innerhalb internationaler Grenzen

oder über Grenzen hinweg oder innerhalb eines, in ein oder aus einem

besetzten Gebiet ohne die freie und informierte Zustimmung sowohl der

umgesiedelten als auch jeglicher aufnehmenden Bevölkerung.


Artikel 5

Die Besiedlung eines besetzten oder umstrittenen Gebiets durch die

Besatzungsmacht bzw. die es faktisch beherrschende Macht mit Teilen

ihrer eigenen Zivilbevölkerung, sei es durch Transfer oder Anreize [Refugees welcome], ist rechtswidrig.


Artikel 6

Jegliche Praxis oder Politik, die das Ziel oder den Effekt hat, die

demographische Zusammensetzung einer Region, in der eine nationale,

ethnische, sprachliche oder andere Minderheit oder eine autochthone

Bevölkerung ansässig ist, zu ändern, sei es durch Vertreibung, Umsiedlung,

und/oder eine Kombination davon, ist rechtswidrig.


Artikel 7

Bevölkerungstransfers oder -austausche können nicht durch internationale

Vereinbarungen legalisiert werden, wenn sie grundlegende Bestimmungen

der Menschenrechte oder zwingende Normen des Völkerrechts verletzen.


Artikel 9

Die oben genannten Praktiken des Bevölkerungstransfers stellen

Völkerrechtsverstöße dar, die sowohl staatliche Verantwortlichkeit

als auch individuelle strafrechtliche Verantwortung begründen.

 

Auch "verfassungswidrig" (grundgesetzwidrig?) nach dem Grundgesetz


In Art. 16a des Grundgesetzes heißt es:

„Auf das Asylrecht kann sich nicht berufen, wer aus einem sicheren Drittstaat einreist.“

Da Deutschland von sicheren Drittstaaten umgeben ist, kann im Prinzip auf dem Landweg keiner einreisen und Asyl rechtmäßig beantragen. Das GG ist Merkel aber seit 2015 egal!


Sehen Sie hier wie der jüdische Journalist Ezrael Levant bei The Rebel Media über Merkels Politik urteilt:


Quellen:

UN Menschenrechtskommission vom 27. Juni 1997 veröffentlicht, einstimmig beschlossen am 17. April 1998.

Die "Draft Declaration on Population Transfer and the Implantation of Settlers" findet sich im Anhang zu: Sub-Commission on Prevention of Discrinination and Protection of Minorities, 49th session, Item 10 of the Provisional Agenda, Freedom of Movement, Human rights and population transfer, Final Report of the Special Rapporteur, Mr. Al-Khasawneh (E/CN.4/Sub.2/ 1997/ 23, 27 June 1997). Übersetzung: GfbV.


Deutscher Übersetzungsdienst der Vereinten Nationen

von Ayla Sultan Cicek vom 25. April 2018

Alle Artikel auch auf Deutsch übersetzt von der Gesellschaft für bedrohte Völker:


Bericht vom ,, Das Ostpreußenblatt Jahrgang 49 - Folge 51 / 52

erschienen auf Seite 3 von 40 am 19. Dezember 1998

20 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Comments


bottom of page