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Tricksereien bei der saarländischen Staatsangehörigkeit und die Abstimmungsfarce von 1955

Aktualisiert: 26. Jan. 2022

Eines muss man ihnen lassen: Sie haben es echt gut gemacht! Mit krimineller Energie wurde eine Aufhebung der saarländischen Staatsangehörigkeit vorgetäuscht, die man dann doch irgendwie nicht aufgehoben hat. Augenwischerei führte dazu, dass Saarländer glaubten und immer noch glauben, BRD-Angehörige zu sein, obwohl sie das bis zum heutigen Tage nie waren! Wir bringen Licht ins Dunkel.


Eingeführt wurde die saarländische Staatsangehörigkeit mit dem Gesetz Nr. 33 im Jahre 1948 im Sommer und entsprechend in einem Amtsblatt des Saarlandes ordnungsgemäß verkündet. Mit dem Gesetz Nr. 104 wurde es 1949 im Sommer abgeändert und noch ein weiteres Mal im Jahr 1953. Und dann kam der Putsch im Jahr 1955: Man änderte daraufhin das Gesetz zur saarländischen Staatsangehörigkeit noch zwei weitere Male im Jahr 1956, einmal im März und ein letztes Mal im Dezember. Diese letzten zwei Änderungen schauen wir uns jetzt genauer an.


Eine Fassung von 1954?

Huch, was ist das denn? Hier wird von einer Fassung vom 6. Februar 1954 gesprochen, die man mit Gesetz Nr. 493 im März 1956 aufhebt. Wo kommt sie her?


Durch erhebliche Änderungen von Gesetz Nr. 33 innerhalb von 5 Jahren war dieses für den Normalbürger nicht mehr transparent, vielmehr sogar unübersichtlich und inhaltlich nicht mehr nachvollziehbar. Deswegen entschied sich der saarl. Landtag mit Zustimmung der Landesregierung, einen gültigen amtlichen Sonderdruck per Amtsblatt herauszugeben; und dies geschah 1954.

Im März 1956 wird also die aktuellste Fassung zur saarländischen Staatsangehörigkeit aufgehoben, aber nicht die älteren Fassungen, die somit immer noch in Kraft sind. Dann kommt der 20. Dezember und Gesetz Nr. 549:

Augenscheinlich werden nun alle älteren Gesetze, die die Staatsangehörigkeit betreffen aufgehoben, außer die aktuellste und das ist der Trick: Gesetz Nr. 493 wurde jetzt aufgehoben, welches zuvor noch im März die aktuellste Fassung von 1954 aufhob. Damit trat die Fassung von 1954 wieder in Kraft; denn ein doppeltes Minus ergibt Plus.

Für den Normalo war das jedoch nicht erkennbar, denn wer kniet sich schon so tief in die Amtsblätter und Gesetze rein und verfolgt jede Änderung?


PS: Auch durch das Vorläufige Abkommen über Soziale Sicherheit und Europäisches Fürsorgeabkommen im Europarat wurde von den Mitgliedstaaten (darunter die BRD) ebenfalls die saarländische Staatsangehörigkeit anerkannt:


Die Abstimmung von 1955 war eine Farce

Das Saarstatut von 1955 war ein verbotenes In-Sich-Geschäft! Achten Sie zur Erklärung auf jedes Datum. Das Besatzungsstatut für Deutschland trat am 21. September 1949 in Kraft.


Jahre später am 28. September 1954 einigten sich schließlich die Alliierten und der deutsche Bundeskanzler auf der Neunmächtekonferenz in London über die Beendigung des Besatzungsstatuts.


Jedoch traten erst am 5. Mai 1955 die Pariser Verträge in Kraft. Damit erlosch dann erst das Besatzungsstatut - ganz nach dem offiziellen Narrativ; siehe dazu auch bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/297244/besatzungsstatut


Wann wurde nochmal beschlossen, dass es eine Saarstatut-Befragung geben soll?

Das Abkommen zwischen BRD und Frankreich über das Saarstatut wurde am 23. Oktober 1954 geschlossen und führte 1955 im Saarland zur Befragung. (Es sah ein Mitspracherecht seitens der BRD auf saarländischem Boden vor, einen Beitritt in die WEU und wurde 1955 von den Saarländern abgelehnt, aber das ist hier Nebensache.)


Also jetzt nochmal:

Am 05. Mai 1955 erlosch offiziell das Besatzungsstatut und am 23. Oktober 1954 kann die BRD angeblich einen völkerrechtlichen Vertrag mit Frankreich schließen, welches zu dieser Zeit immer noch dessen Teilbesatzungsmacht ist.

WIE SOLL DAS GEHEN?

Die BRD war überhaupt nicht zeichnungsberechtigt oder befugt, derartige Entscheidungen zu treffen. Die Franzosen können nicht im Namen der BRD unterschreiben und dann für sich selber, dann würden sie ja zwei mal unterschreiben - das wäre dann ein In-Sich-Geschäft.

Solche In-Sich-Geschäfte sind aber verboten bei derartig wichtigen Entscheidungen.

Und zusätzlich hat der Franzose auch angeblich noch im Namen der Saarländer das damalige Abkommen unterzeichnet. Im Abkommen heißt es nämlich:


Frankreich sei - nachdem es die saarländische Regierung konsultiert und deren Zustimmung erhalten habe - zusammen mit der BRD im Bestreben die Saarwirtschaft zu entwickeln und gegenseitige Streitigkeiten in der Saarfrage zu beseitigen.


Der saarländischen Regierung war dieses Abkommen nicht koscher, warum sonst führt man bewusst eine Volksbefragung anstelle einer Volksabstimmung durch, wie es das Abkommen eigentlich verlangte?



Könnte es sein, dass die prodeutschen Saarländer 1956 feststellten, dass sie komplett verarscht wurden? Machten sie genau deshalb der BRD am Schluss noch einen Strich durch die Rechnung, indem sie eine Aufhebung vortäuschten, die keine war? Eines ist aber sicher: Wer die Mitsprache eines anderen Landes auf seinem eigenen Boden abgelehnt hat, der hat damit auch nicht der Annexion seines Landes zugestimmt. WIR SIND FREIE SAARLÄNDER und haben immer noch einen EIGENEN STAAT!



Hinweise:

Das Besatzungsstatut zur Abgrenzung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der zukünftigen deutschen Regierung und der Alliierten Kontrollbehörde vom 10. April 1949 ist der offizielle Name für das Besatzungsstatut für Deutschland. Das Abkommen zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über das Statut der Saar zwischen dem deutschen Bundeskanzler Konrad Adenauer und dem französischen Ministerpräsidenten Pierre Mendès France vom 23. Oktober 1954 ist der offizielle Name für das Abkommen zum Saarstatut. Bekanntgegeben wurde es im Amtsblatt des Saarlandes Nr. 87 vom 23. Juli 1955.


Eine Annexion ist die erzwungene endgültige Eingliederung eines bis dahin unter fremder Gebietshoheit stehenden Territoriums in eine andere geopolitische Einheit. Diese Praxis wurde im 20. Jahrhundert ausdrücklich verboten.

Zitat von Johannes Hofmann, Minister aus der Saarstaatszeit 1955:

„Erst das im Rahmen der WEU (Westeuropäischen Union) vorgesehene

Saarstatut, sah erstmalig eine Mitwirkung Deutschlands an der Saar vor, die wir immer angestrebt hatten. Jede weitere künftige Reglung, wäre also nur mit deutscher Mitwirkung möglich gewesen und hätte zudem der Zustimmung der Saarländischen Bevölkerung bedurft.


Das Statut, über das am 23.Oktober 1955 abgestimmt wurde, sah im Falle der Zustimmung AUSDRÜCKLICH eine 2. Volksabstimmung vor - allerdings für eine endgültige Reglung im Friedensvertrag.“


Die Mitsprache Deutschlands an der Saar war also lediglich eine vorübergehende Lösung, bis man eine endgültige Regelung mit dem Friedensvertrag beschließen würde.


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